Leserwerbung durch Briefe an Fremdadressen für Pressefreiheit unverzichtbar
Geschrieben am 23-03-2009 |
Berlin (ots) - Bundestagsanhörung zur Datenschutznovelle unterstreicht Dringlichkeit wesentlicher Nachbesserungen / Wegfall der bewährten brieflichen Lesergewinnung würde Abo-Auflagen massiv beschädigen und Existenz etlicher Publikationen gefährden / Zumindest Presseausnahme erforderlich
Der Vertreter der Zeitschriften- und Zeitungsverlage in der heutigen Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages hat an die Abgeordneten des Bundestages appelliert, sich ihrer besonderen Verantwortung für den Erhalt einer freien Presse in Deutschland zu stellen. Er begrüßte die Erklärungen aller Redner der Regierungsparteien anlässlich der 1. Lesung, die verlangt hatten, die Auswirkungen des Gesetzentwurfes für Wirtschaft und Wettbewerb zu beachten und generell Nachbesserungsbedarf ausgemacht hatten. Bis zu über 20 Prozent der Abo-Auflage von Zeitungen und Zeitschriften hängen von Abo-Werbebriefen ab, die die Verlage an Fremdadressen im Rahmen der Widerspruchslösung senden können. Diese Werbemöglichkeit soll nach dem Regierungsentwurf zwar für Zwecke der Spenden- und Parteispendenwerbung erlaubt bleiben, der Presse aber verboten werden. Das würde für viele Publikationen die Überlebensfrage verschärfen und die Existenz etlicher Zeitschriften und Zeitungen bedrohen.
"Verbesserungen des Datenschutzes sind möglich, die Abschaffung der Widerspruchslösung im Bereich der brieflichen Leserwerbung aber wäre eine Katastrophe für die Presse", erklärte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, heute im Innenausschuss. "Die beste Lösung ist die durchaus mögliche Verbesserung des Datenschutzes ohne generelle Aufgabe der Widerspruchslösung. Sollte es aber nicht dazu kommen, ist eine Ausnahme für die Bewerbung und Versendung von Presseprodukten - nicht anders als bei der Spenden- und Parteispendenwerbung - unabdingbar." Für den Appell der Verleger, an den genannten Punkten nachzubessern,sprechen die spezifischen Strukturen im Pressebereich: Das Abonnement einer Zeitschrift oder Zeitung ist ein erklärungsbedürftiges Produkt ohne Ladenlokal, das auf die fragliche Briefwerbung nicht verzichten kann. Die damit beworbene Presse ist als grundgesetzlich geschütztes Institut von herausragendem Verfassungsrang und für die Demokratie schlechthin konstituierend. Sie steht damit in ihrer Wertigkeit weder der karitativen Spendenwerbung noch der Parteienfinanzierung nach.
Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
Weitere Informationen:
Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation Tel.: +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail: n.ruedell@vdz.de Internet: www.vdz.de
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