LVZ: Eckpunkte-Papier der Koalition sieht verpflichtende Hausarztmodelle für alle Kassen, mehr Apothekenwettbewerb und ein Aufbrechen der Ärzte- und Kassenkartelle vor
Geschrieben am 03-07-2006 |
Leipzig (ots) - Sämtliche Krankenkassen müssen zukünftig so genannte "Hausarztmodelle" anbieten, auch ohne Kassenwechsel, mit denen Versicherte entweder einen Bonus oder eine Befreiung von der Praxisgebühr erreichen. Das ist, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) unter Berufung auf das zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Eckpunktepapier, ebenso Bestandteil der Gesundheitsreform wie einschneidende Konsequenzen für Apotheken, Kassen- und Ärzteverbände.
Für Apotheken wird danach die Verordnung "auf Höchstpreise" umgestellt. Apotheken erhalten so die Möglichkeit, niedrigere Preise mit den Herstellern zu vereinbaren. Im Ergebnis können dadurch, insbesondere bei besonders hochpreisigen Arzneimitteln, "Zuzahlungen entfallen". Die Abgabe von Einzeltabletten wird erleichtert. Durch Preisvereinbarungen der Apotheken können sich ergebende Einsparungen an die Versicherten weitergegeben werden.
Bei der Selbstverwaltung der Krankenkassen können diese zukünftig "unabhängig von ihrer Kassenart" Verbände und Zusammenschlüsse bilden. Zukünftig wird es "einen Krankenkassenspitzenverband auf Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben" geben. Darunter fallen für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf Bundesebene. Entsprechend ist es auf Landesebene geregelt. Die Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung tagen zukünftig "in der Regel öffentlich" und werden "mit weisungsunabhängigen Hauptamtlichen" besetzt. Dies läuft auf eine klare Zurückdrängung des Einflusses der beteiligten Gruppen hinaus.
Die Zuständigkeit der kassenärztlichen Vereinigungen, bisher in erster Linie zuständig für weit reichende Aufgaben der Honorargestaltung und -verteilung, werden künftig "Qualitätsmanagement und Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung" zu gewährleisten haben.
Bei der für private Krankenkassen gültigen Abrechnungsordnung wird die veraltete Gebührenordnung für Ärzte "mit dem Ziel überarbeitet, vergleichbare Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung vergleichbar zu vergüten". Der Versicherungswechsel wird garantiert: "Der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen wird innerhalb eines vergleichbaren Tarifs (auch aus Bestandstarifen) durch Kontrahierungszwang und Portabilität der Altersrückstellung erleichtert." Bisher war der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen nahezu ausgeschlossen.
Mit Blick auf die Krankenhäuser wird die ambulante Behandlung nicht generell geöffnet, sondern nur bestehende Möglichkeiten "konsequenter umgesetzt" und Vergütungsleistungen konkretisiert. "Zur Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt."
Für die Ärzte ändern sich insbesondere Regeln für die Vergütung und die Verträge. Die bisherigen sektoralen Budgets zur Mengensteuerung werden abgeschafft. Es wird ein vereinfachtes Honorierungssystem "mit einer Gebührenordnung mit festen Preisen" eingeführt. Eingeführt werden "bundesweite Richtpreise einheitlich für alle Arztgruppen (getrennt in Haus- und Fachärzte)". Zugleichen sollen "für alle Kassen gleiche Preise für gleiche Leistungen gelten". Die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherungen werden der neuen Gebührenordnung der gesetzlichen Kassen "angepasst". Dazu legen der Selbstverwaltung "externe Berater Beschlussentwürfe vor". Bei kostenintensiven Verordnungen muss ein fachlich besonders ausgewiesener Arzt beteiligt werden.
Um den Wettbewerb der Kassen zu öffnen, werden stichtagsbezogen alle Kassen für den Wettbewerb geöffnet. "Kassenfusionen werden "kassenartenübergreifend möglich". Kassen können künftig abweichend vom Kollektivvertrag mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten Verträge schließen.
Für die Versicherten gilt, dass alle Nichtversicherten "eine Rückkehrmöglichkeit in ihre jeweils letzte Versicherung (gesetzlich oder privat)" erhalten.
Der Versicherte erhält zukünftig "ein echtes Wahlrecht" zu einer Vorsorge und Rehabilitationseinrichtung die zugelassen und zertifiziert ist. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, muss diese der Versicherte tragen. Kostenerstattungsmodelle sollen entbürokratisiert werden.
Der Leistungskatalog wird an einigen Stellen erweitert. So werden empfohlene Impfleistungen zukünftig Pflichtleistungen ebenso wie Mutter/Vater-Kind-Kuren. Leistungsbeschränkung gibt es "in besonderen Fällen wie z.B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen, Piercing, Tätowierungen etc.". Versicherte in der Altersgruppe 45 bis 55 Jahre, die regelmäßig Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen teilnehmen, "erhalten von ihrer Kasse einen Bonus". Apotheken können Zuzahlungen künftig erlassen.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
Rückfragen bitte an: Leipziger Volkszeitung Büro Berlin Telefon: 030/72626-2000
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