Fischbach: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dient betroffenen Müttern und Vätern
Geschrieben am 14-05-2009 |
Berlin (ots) - Der deutsche Bundestag hat eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes abgestimmt. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften und Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:
Es gilt: Beratungspflicht für die Ärzte, Beratungsrecht für die Eltern!
Die neue gesetzliche Regelung für Konfliktsituationen nach schwerwiegenden Befunden in der vorgeburtlichen Diagnostik dient den betroffenen Müttern und Vätern. Es ist gut, dass die umfassende Beratung nach einem vorgeburtlichen Untersuchungsergebnis und eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen vor der medizinischen Indikation endlich verbindlich sind.
Eltern, die erfahren, dass ihr Kind, auf das sie sich sehr freuen, schwer krank oder behindert ist, brauchen breite gesellschaftliche Unterstützung.
Direkt nach der schockierenden Diagnose brauchen sie zwei Dinge: konkret erstens eine umfassende Beratung darüber, was das Untersuchungsergebnis für das Kind selbst und das gemeinsame Familienleben bedeutet. Die ratsuchenden Eltern müssen von ihren Ärzten auf unabhängige Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen oder Betroffenenverbände verwiesen werden. Zweitens brauchen die Mütter und Väter eine geschützte Zeit von mindestens drei Tagen, in der sie in aller Ruhe ihre weiteren Handlungsschritte abwägen können.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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