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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Beschlüssen im Bundesrat/Verbraucherschutz/Werbeanrufe

Geschrieben am 15-05-2009

Bielefeld (ots) - Über lästige Werbeanrufe dubioser Callcenter hat
sich fast jeder schon mal geärgert. Und stundenlanges Warten auf
einen verspäteten Zug ist schlichtweg nervig. Durch eine Reihe neuer
Gesetze bekommen Verbraucher künftig in diesen Fällen mehr Rechte -
und diese Chance sollten sie nutzen.
Bei größeren Zugverspätungen haben Reisende von August an ein
gesetzliches Recht auf Entschädigung. Callcenter dürfen
beispielsweise ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst droht
ihnen eine saftige Strafe. Auch unerlaubte Werbeanrufe werden mit
hohen Bußgeldern geahndet. Das alles ist gut und wichtig, doch es
braucht die Mithilfe der Verbraucher. Die Gesetze sind hier bloß ein
Angebot des Gesetzgebers, das die Betroffenen nutzen sollten. Sonst
bleiben die neuen Gesetze nur hohle Paragraphen.
Das heißt: Bekommt man beispielsweise mal wieder einen dieser
unaufgeforderten lästigen Werbeanrufe, sollte man sich die Mühe
machen, den Anrufer zurückzuverfolgen und ihn zu melden. Denn ohne
Kläger kein Richter. Das macht Mühe, doch nur so machen starke
Verbraucherrechte Sinn.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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