Neue Westfälische: NRW-Verfassungsgericht verwirft Klagen der Opposition Reichlich drastisch PETER JANSEN, DÜSSELDORF
Geschrieben am 26-05-2009 |
Bielefeld (ots) - Mit dem Versuch, die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl und die Beibehaltung der Stichwahl zu erzwingen, sind SPD und Grüne vor dem NRW-Verfassungsgericht auf ganzer Linie gescheitert. Reichlich drastisch hat das höchste Gericht die Gründe, die nach Ansicht der Opposition die Verfassungsmäßigkeit des 30. August als Wahltag und die Direktwahl in einem Wahlgang in Frage stellten, vom Tisch gefegt. Die Niederlagen in beiden Verfahren waren abzusehen gewesen. Zwar kann man gegen einen Kommunalwahltermin vier Wochen vor der Bundestagswahl gewichtige Gründe ins Feld führen, von den hohen Kosten bis zur zusätzlichen Belastung der Wahlhelfer. Aber was an dem Termin verfassungswidrig sein soll, das haben SPD und Grüne zu keinem Zeitpunkt darzulegen vermocht. Ähnlich dürftig war die verfassungsrechtliche Begründung der Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl. Auch in diesem Streit haben SPD und Grüne vor allem allgemeinpolitische Gründe ins Feld geführt, die für einen Stichentscheid sprechen, aber keinen Verstoß gegen die Landesverfassung belegen können. Immerhin hat das Gericht Verständnis für das Anliegen der Opposition gezeigt. Aus seiner Begründung geht hervor, dass über die Direktwahl ohne Stichwahl neu entschieden werden muss, wenn sich herausstellt, dass die Wahlbeteiligung drastisch sinkt und damit die Legitimation der Gewählten dünn ist. Bei genauerem Hinsehen und klügerem Nachdenken hätten sich SPD und Grüne beide Niederlagen in Münster ersparen können. Jetzt stehen sie mit leeren Händen da und müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, sie wollten verloren gegangene politische Kämpfe vor dem Verfassungsgericht neu austragen. Für die Zukunft sollten sie die Lehre ziehen, dass nicht alles, was der Opposition nicht gefällt, deshalb auch gleich der Verfassung widersprechen muss.
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