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Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau KOMMENTAR zur Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts zur Kommunalwahl

Geschrieben am 26-05-2009

Köln (ots) - In die Pflicht genommen

WILFRIED GOEBELS, Düsseldorf,zum Kommunalwahlurteil

Das Verfassungsgericht stellt
hohe Hürden auf, bevor es
Gesetze für verfassungswidrig
erklärt. Das hat die Opposition
bei ihrer zweiten Klage im
Streit um die Kommunalwahl
schmerzlich erleben müssen.
Man mag den Verzicht auf eine
Stichwahl bei kommunalen
Spitzenämtern für politisch
fragwürdig halten, verfassungs
rechtlich zwingend geboten ist
diese damit noch nicht.

Nach ihrem Erfolg in der ersten
Klage gegen die Zusammenle
gung der Kommunal- und Euro
pawahl haben SPD und Grüne
mit dem zweiten Klageverfah
ren hoch gepokert - und böse
verloren. Das Verfassungsge
richt hat dem Gesetzgeber bei
der Gestaltung des Wahlrechts
und der Festlegung der Termi
ne einen weiten Ermessensspielraum zugestanden. Politi
sche Mehrheiten entscheiden,
das Verfassungsgericht greift
nur ein, wenn es willkürlich zu
geht. Das ist laut Urteil der
Richter in den roten Roben
nicht der Fall.

Nach dem Klagemarathon soll
te sich die Politik wieder auf ih
re eigentliche Rolle besinnen.
Die Politisierung des Verfas
sungsgerichts und Prozesshan
seleien schaden dem Ansehen
der Parteien. Künftig muss die
Politik den ehernen Grundsatz
beherzigen, dass sich Parteien
einvernehmlich auf Wahltermi
ne und Wahlverfahren verstän
digen. Die Ankündigung von
SPD und Grünen, nach einem
Wahlsieg bei der Landtagswahl
2010 zur Stichwahl zurückzu
kehren, lässt aber wenig Ein
sicht erwarten.

Die Entkopplung der Kommu
nal- und Bundestagswahl hat
den Vorteil, dass die Wahl des
Bürgermeisters nicht von der
Kanzlerfrage dominiert wird.
Das gibt der Kommunalwahl
ein stärkeres Gewicht. Höhere
Kosten durch mehr Wahltermi
ne sollten die Demokratie wert
sein.

Die Verfassungsrichter haben
die Politik in die Pflicht ge
nommen, über Wahlverfahren
selbst zu entscheiden. Sicher
ein kluges und weitsichtiges Ur
teil. Innenminister Wolf kann
für sich in Anspruch nehmen,
dass er bei der Abschaffung
der Stichwahl rechtlich ein
wandfrei handelte. Das war bei
früheren Verfassungsklagen lei
der nicht immer so.

Originaltext: Kölnische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70111
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70111.rss2

Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Jost Springensguth
print@kr-redaktion.de


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