Zöller/Bleser: Verbesserungen im Verbraucherschutz können nun kommen
Geschrieben am 28-05-2009 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Beschlussfassung im Deutschen Bundestag über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:
Der Bundestag hat heute das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum LFGB angenommen. Sollte der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Juni 2009 das Ergebnis ebenfalls bestätigen, können die von der Union geforderten Verbesserungen bei der Bekämpfung des Handels mit Gammelfleisch endlich wirksam werden. So wird der Bußgeldrahmen bei fahrlässigen Verstößen deutlich erhöht. Außerdem sind Lebensmittelunternehmer zukünftig zur Information der Behörden verpflichtet, wenn ihnen unsichere Lebensmittel angeboten werden und sie diese zurückweisen. Dies sind klare Verbesserungen im Verbraucherschutz.
Durch den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum LFGB werden die Verbraucherrechte gestärkt. Gleichzeitig bleibt sicher gestellt, dass die Behörden vor der Veröffentlichung von Verstößen z.B. gegen das Lebensmittelrecht die Belange der Unternehmen mit den Interessen der Öffentlichkeit abwägen müssen. Wir haben Wert darauf gelegt, dass Unternehmen nicht durch eine ungerechtfertigte Information der Öffentlichkeit in eine wirtschaftliche Notlage geraten.
Wichtig für die Landwirte ist die teilweise Wiedereinführung der Verfütterung tierischer Fette. Diese Entscheidung orientiert sich an den Erfordernissen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Alle zuständigen Behörden haben übereinstimmend erklärt, dass ein Verbot der Verwendung von Fetten als Futtermittel für Nichtwiederkäuer nicht mehr gerechtfertigt ist, auch wenn Bündnis 90/Die Grünen diese Entscheidung immer wieder mit Falschinformationen in ein negatives Licht zu rücken versuchen.
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