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Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter" klärt letzte Details

Geschrieben am 29-05-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
"Managergehälter" erklären die beiden Vorsitzenden, der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Bosbach MdB und der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB:

Die von uns geleitete Arbeitsgruppe ist heute zur Auswertung der
Experten-Anhörung im Rechtsausschuss vom vergangenen Montag
zusammengekommen. Die Sachverständigen hatten ganz überwiegend die
von der Koalition vorgesehenen Neuregelungen im Gesetz zur
Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG) begrüßt.

Gleichwohl ergab die Anhörung einige Anregungen zu strafferen und
klareren Formulierungen einzelner Regelungen, die die
Koalitionsfraktionen aufgreifen wollen.

Auf der Grundlage der bereits erzielten Einigungen sowie der heute
vereinbarten letzten Details streben die Koalitionsfraktionen jetzt
den Abschluss der Beratungen zum Gesetz über die Angemessenheit von
Vorstandsvergütungen im Deutschen Bundestag in der nächsten
Sitzungswoche Mitte Juni an.

Die heute vereinbarten abschliessenden Änderungen betreffen
folgende Punkte:

- Die Vorgabe in § 87 Abs. 1 AktG, variable Vergütungsbestandteile
an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung auszurichten wird
deutlicher gefasst.

- Die Regelung zur nachträglichen Herabsetzung von
Vorstandsvergütungen (§ 87 Abs. 2 AktG) wird nicht als
Muss-Vorschrift, sondern als Soll-Vorschrift flexibler gefasst. Die
derzeit geltende Rechtslage (Kann-Vorschrift) wird dadurch aber
deutlich verschärft.

- In § 93 Abs. 2 AktG wird die Ausgestaltung des obligatorischen
Selbstbehalts bei D&O-Versicherungen konkretisiert.
Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts soll das 1,5-fache des
vereinbarten Jahres-Festgehalts sein.

Die geplante Karenzzeitregelung beim Wechsel ehemaliger
Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat einer börsennotierten
Aktiengesellschaft (§ 100 Abs. 2 AktG) wird gestrafft. Es gilt eine
2-jährige Karenzzeit, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von
Aktionären, die über mind. ein Viertel der Stimmrechte an der
Gesellschaft halten.

In Anlehnung an die entsprechende Forderung des
Corporate-Governance-Kodex soll der Aufsichtsrat, sofern variable
Vergütungsbestandteile vereinbart werden, für diese eine
Begrenzungsmöglichkeit im Falle außerordentlicher Entwicklungen
vorsehen.

Insgesamt haben sich die Koalitionsfraktionen damit auf folgende
Regelungen zur Sicherstellung der Angemessenheit von
Vorstandsvergütungen verständigt:

- Kriterien der Angemessenheit der Vorstandsvergütung werden
konkretisiert
- Anreizsysteme bei der Vorstandsvergütung sind an der nachhaltigen
Unternehmensentwicklung auszurichten und sollen eine mehrjährige
Bemessungsgrundlage haben.
- Aktienoptionen von Vorständen können zukünftig erst nach vier und
nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden.
- Die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat
bei außerordentlichen Entwicklungen wird erleichtert.
- Die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder wegen
unangemessener Vergütungsfestsetzung werden verschärft.
- Die Offenlegung der Vergütung und Versorgungsleistungen der
Vorstandsmitglieder wird konkretisiert.
- Der Aufsichtsrat soll die Entscheidung über Vorstandsverträge nicht
mehr zur abschließenden Behandlung an einen Ausschuss delegieren
können.
- Ein verbindlicher Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen wird
eingeführt.
- Für börsennotierte Aktiengesellschaften wird eine zweijährige
Karenzzeit für den Wechsel bisheriger Vorstandsmitglieder in den
Aufsichtsrat eingeführt, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag
von Aktionären, die mind. 25% der Anteile halten.
- Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft soll das
Recht haben, über Vergütungen der Vorstandsmitglieder beraten und -
rechtliche nicht bindende - Beschlüsse fassen zu können.
- Der Aufsichtsrat soll eine Begrenzungsmöglichkeit für variable
Bezüge für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vereinbaren.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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