Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu "Ghetto-Beitragszeiten" durch die Deutsche Rentenversicherung
Geschrieben am 16-06-2009 |
Berlin (ots) - Das Bundessozialgericht hat mit zwei Entscheidungen vom 2. und 3. Juni 2009 neue Maßstäbe für die Anerkennung von "Ghetto-Beitragszeiten" im Rahmen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) aufgestellt.
Die Deutsche Rentenversicherung wird die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schnell und unbürokratisch im Sinne der Betroffenen umzusetzen.
Dazu gehört insbesondere, dass alle bisher abgelehnten Anträge auf Leistungen nach dem ZRBG von Amts wegen aufgegriffen und im Sinne der neuen Rechtsprechung überprüft und entschieden werden.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Redaktion: Dr. Dirk von der Heide Tel.: 030 865-89174 Fax: 030 865-27379 Mail: pressestelle@drv-bund.de
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