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DaimlerChrysler-Tochter verzichtet auf irreführende Werbung für Diesel-Smart

Geschrieben am 14-07-2006

Berlin, 14. Juli 2006 (ots) - In einer außergerichtlichen
Vereinbarung verpflichtet sich Smart gegenüber der Deutschen
Umwelthilfe (DUH), künftig für das Modell Fortwo cdi nicht mehr mit
der irreführenden Zeile "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" zu
werben - DUH fordert Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, das
Folgemodell des Diesel-Smart mit einem geregelten Partikelfilter
auszustatten und damit ein Versprechen seines Vorgängers Jürgen
Schrempp einzulösen

Berlin, 14. Juli 2006: Gut einen Monat nachdem die Deutsche
Umwelthilfe e. V. die Daimler-Chrysler-Tochter Smart wegen
irreführender Werbung für das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi
abgemahnt hatte, einigten sich die Parteien am Freitag
außergerichtlich. Sie folgten damit einer Anregung des Landgerichts
Stuttgart, nach der mündlichen Verhandlung am 30. Juni. In der
Vereinbarung verpflichtet sich Smart, für die Bewerbung des smart
fortwo cdi in der derzeitigen Motorisierung den Zusatz "mit
Dieselpartikelfilter" entweder durch die in derselben Zeile
eingefügten Worte "offenes System" oder "PM-Katalysator" zu ergänzen
oder auf den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" ersatzlos zu
verzichten.

Zudem wird Smart, nicht weiter damit zu werben, beim smart fortwo
cdi werde ein "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" eingesetzt.
Ferner verpflichtet sich Smart, nicht zu behaupten, der Verbraucher
werde wegen des Dieselpartikelfilters für dieses Fahrzeug "in manchen
Ländern Steuervergünstigungen erhalten". solange dafür keine
gesetzliche Grundlage besteht.

Smart verpflichtete sich darüber hinaus, dass den potenziellen
Kunden in der zur Werbung gehörigen technischen Beschreibung sowie im
Internet-Auskunftssystem AISA im Zusammenhang mit der Erwähnung des
Dieselpartikelfilters im smart fortwo cdi durch eine nachvollziehbare
Erläuterung der Partikelminderung (Wirkungsgrad bei der Minderung der
Partikelanzahl 30 - 50 Prozent) die grundsätzlichen technischen
Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter mitgeteilt
werden.

Alle smart-Verkaufsstellen werden kurzfristig erneut über die
Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo
cdi die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem
geschlossenen Dieselpartikelfilter in Kenntnis gesetzt und auf die
entsprechend erfolgte Schulung hingewiesen.

Smart hat sich schließlich verpflichtet, bei allen neu zu
Werbezwecken und zu öffentlicher Verwendung produzierten
Druckerzeugnissen (Produktprospekte, Preislisten, technische
Prospekte etc.) sowie bei allen elektronischen Displays in den
Verkaufsstellen auf die Besonderheiten des offenen
Partikelminderungssystems im smart fortwo hinzuweisen., Bestände
bereits gedruckter Farbprospekte werden nachträglich mit Aufklebern
versehen, in denen auf die Besonderheiten des im Fortwo cdi
eingesetzten offenen Partikelminderungssystems hingewiesen wird.

"Wir haben uns in allen uns wichtigen Punkten durchgesetzt und
sind mit dieser Lösung sehr zufrieden", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Einigung. Nachdem
sich bei Smart in den vergangenen Tagen anscheinend die Einsicht
durchgesetzt habe, dass wegen der "strittigen Werbung nicht nur eine
Niederlage vor Gericht, sondern dazu ein herber Imageschaden" drohte,
seien die Verhandlungen mit Smart Chef Ulrich Walker konstruktiv und
zielorientiert verlaufen. Dafür sei er dankbar.

Resch forderte Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, die
Zusage seines Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen, alle Diesel-Pkw
der Mercedes Group mit einem geschlossenen Partikelfilter
auszustatten. Diese Zusage umfasse auch den Smart. Die minder
wirksamen offenen Partikelminderungssysteme seien nur in der
Nachrüstung von Altfahrzeugen akzeptabel. Alarmiert sei die DUH über
Gerüchte, dass auch der nächste Diesel-Smart des Modelljahres 2007
ohne geregelten Dieselpartikelfilter auf den Markt kommen solle.
"Wenn Smart den nächsten Fortwo wieder mit einem minder wirksamen
Partikelminderungssystem ausstattet. werden wir mit weiteren
kreativen Initiativen dafür sorgen, dass das den potenziellen Kunden
nicht verborgen bleibt", mahnte Resch.

Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und Smart
hatte sich daran entzündet, dass ausgerechnet der Zweisitzer-Diesel
des Stadtwagens Smart serienmäßig mit einem minder wirksamen
Partikelreinigungssystem ausgestattet ist, ohne dass diese
Billig-Lösung potenziellen Smart-Käufern in der Werbung bisher
mitgeteilt wurde. Selbst der ADAC war der Filterwerbung für den
Diesel-Smart auf den Leim gegangenen und hatte ihn erst nach einem
entsprechenden Hinweis der DUH von einer über den Internetauftritt
des Automobilclubs verbreiteten Liste mit vollwertigem
Dieselpartikelfilter ausgestatteter Diesel-Neuwagen gestrichen. Die
in den Dieselsmart serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit
21,7 mg PM/km nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche
Euro-4-Norm, die als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den geplanten
Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen
dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich
für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den Plänen der
Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der
erstmaligen Zulassung des Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe
von 300 Euro und ab 2008 außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen.
Hinzu käme der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Nachdem Smart eine von der DUH Anfang Juni verlangte
Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte, klagte die Umwelt-
und Verbraucherschutzorganisation vor dem Landgericht Stuttgart, das
die Kontrahenten nach der mündlichen Verhandlung Ende Juni zu einer
außergerichtlichen Einigung aufforderte, die nun erfolgt ist.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19,
E-Mail: resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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