Fromme: Land Berlin behandelt Vertriebene als "Ausländer"
Geschrieben am 15-09-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der jüngsten Erklärung von Dr. Ehrhart Körting, Innensenator von Berlin, zur melderechtlichen Behandlung von deutschen Heimatvertriebenen erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jochen-Konrad Fromme MdB:
Ehrhart Körting verletzt mit seiner Ankündigung, sich nicht an die kürzlich getroffene Einigung der Länder mit dem Bundesinnenminister zu halten, bewusst und verantwortungslos die Gefühle der betroffenen Heimatvertriebenen. Nach seiner Weisung sollen die Berliner Meldebehörden bei Deutschen, die nach 1945 jenseits von Oder und Neiße geboren wurden, als Geburtsstaat "Polen" oder "Russland" eintragen.
Körting missachtet völlig die völkerrechtliche Position der Bundesregierung, welche durch oberste Gerichtsentscheidungen festgelegt ist und die sich nicht geändert hat. So entschied etwa das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 1999, die Gebiete östlich von Oder und Neiße auch nach dem Protokoll der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 als Inland anzusehen. Daran halten ebenfalls die Innen- und Vertriebenenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fest.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich seit der Einführung der neuen Steueridentifikationsnummern Ende 2008 - lange vor dem Wahlkampf wie Körting unterschlägt - durch das SPD-geführte Bundesfinanzministerium und der dadurch verursachten Fehler vehement dafür eingesetzt, dass auf das Befinden der Vertriebenen Rücksicht genommen wird.
Nicht zuletzt hat die Union deshalb in ihrem Regierungsprogramm 2009-2013 erklärt, bei der personenstands- und melderechtlichen Erfassung der Geburtsorte von Vertriebenen die völkerrechtliche Position Deutschlands zu wahren.
Die unionsgeführten Länder haben daraufhin gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium die Kriterien der melderechtlichen Erfassung von Heimatvertriebenen erneut überprüft und sind übereingekommen, dass für die bis 1990 Geborenen gelten soll, diese melderechtlich einheitlich als "Inlandsgeburten" zu behandeln.
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