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Mitteldeutsche Zeitung: Staatsanwalt sieht bei Madl keine Schuld / Ermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten wegen Betrugs sollen eingestellt werden

Geschrieben am 22-09-2009

Halle (ots) - Die Doppelbeschäftigung einer
Verwaltungsmitarbeiterin in seinem Wahlkreisbüro soll für den
CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Madl ohne juristische Konsequenz
bleiben. "Ich habe die Ermittlungen abgeschlossen und beabsichtige,
das Verfahren einzustellen", sagte Staatsanwältin Heike Geyer am
Montag der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung
(Dienstag-Ausgabe). Bevor es dazu kommt, müsse der Landtagspräsident
angehört werden, so Geyer. Gründe für die geplante Einstellung wollte
sie zunächst nicht nennen.
Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung konnte der
Betrugsvorwurf zum Nachteil des Landtages gegenüber Madl nicht
erhärtet werden, weil das Abgeordnetengesetz des Landes zu schwammig
formuliert ist. Konkrete Ausführungsbestimmungen, zu welchen
Bedingungen ein Abgeordneter einen Wahlkreismitarbeiter beschäftigen
darf, gibt es nicht. Bislang müssen die Abgeordneten lediglich mit
einem Arbeitsvertrag nachweisen, dass sie jemanden beschäftigen.
Dafür erhalten sie monatlich 2.355 Euro pauschal. Madl hatte die
bereits als Personalchefin der Verwaltungsgemeinschaft "Saalkreis
Nord" in Vollzeit tätige Iris R. auch als Vollzeitmitarbeiterin in
seinem Wahlkreis beschäftigt. Nicht Gegenstand des Verfahrens war,
dass Madl sein Wahlkreisbüro mit Landtagsmitteln in seinem eigenen
Haus unterhalten hat. Gegen Madl läuft derweil noch ein
Parteiausschlussverfahren. Aus der Landtagsfraktion der CDU war er
als Folge des Skandals ausgetreten.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300


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