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EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel

Geschrieben am 27-01-2010

Brüssel, Belgien (ots) - Die European Gaming and Betting
Association (EGBA) begrüßt die heute vom Europäischen Gerichtshof
(EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Bot im Fall
C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt der
Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von
Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht auch für
Übergangszeiten. Mitgliedstaaten sind verpflichtet,
gemeinschaftsrechtswidrige nationale Gesetzgebung nicht anzuwenden.

Winner Wetten, eine der Parteien des Ausgangsverfahrens, ist in
Deutschland ansässig und vermittelt dort Wetten eines Anbieters mit
Sitz und Lizenz in Malta. Das Verwaltungsgericht Köln legte dem EuGH
die Frage vor, ob nationale Regelungen, die unzulässige
Beschränkungen der im EG-Vertrag festgelegten Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit enthalten, trotz grundsätzlichen
Anwendungsvorrangs des unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts
ausnahmsweise für eine Übergangszeit weiterhin angewandt werden
dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln befand, dass das in
Nordrhein-Westfalen 2006 geltende Sportwettengesetz nicht mit der
Dienstleistungsfreiheit wie im Gambelli-Verfahren dargelegt
konsistent ist.

Generalanwalt Bot verdeutlichte, dass es keinerlei rechtliche
Argumentation gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des EG-Vertrags
auch im Bereich des Glücksspiels gibt. Des Weiteren bestätigt
Generalanwalt Bot, dass es nicht im Interesse der Konsumenten ist,
eine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung beizubehalten, die
keinen kohärenten und systematischen Schutz bietet. Gemäß Bot sei
eine solche Gesetzgebung selbst 'ungeeignet, die Verbraucher zu
schützen.' (Absatz 113).

EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné zu den heutigen
Schlussanträgen: "Diese Schlussanträge sind von zentraler Bedeutung
für die Zukunft des deutschen Glücksspielmarkts. Der Generalanwalt
hat verdeutlicht, dass Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang genießt
und unzulässige Beschränkungen der Grundfreiheiten nicht einmal für
eine Übergangszeit zulässig sind. Die heutigen Schlussanträge heizen
die bereits losgetretene politische Debatte um das Online-Glücksspiel
in Deutschland weiter an."

Sigrid Ligné dazu: "Wir stimmen mit den Schlussfolgerungen des
Generalawalts Bot voll überein. Ganz wesentlich ist Bots Bestätigung,
dass gemeinschaftsrechtswidrige inkohärente und unsystematische
Gesetzgebung nicht im Interesse des Konsumenten ist. Viele
Mitgliedstaaten verfügen über keine kohärente und systematische
Glücksspielgesetzgebung, was unsere Argumentationslinie in jeder
Hinsicht stärkt."

Das Datum der Urteilsverkündung im vorliegenden Verfahren steht
noch nicht fest.

Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online
Glücksspiel- und Sportwettanbieter Bet-at-home.com, bwin, Digibet,
Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet. Die EGBA ist eine
Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie tritt für das Recht
privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang
zum EU-Markt ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert
sind. Online-Glücksspiele und Sportwetten stellen einen schnell
wachsenden Markt dar, werden aber in den kommenden Jahrzehnten immer
noch einen relativ kleinen Teil des Gesamtglücksspielmarkts
einnehmen, in dem für die traditionellen stationären Angebote ein
Wachstum von 85 Milliarden EUR im Jahr 2008 auf 93 Milliarden EUR im
Jahr 2012 erwartet wird, so dass der Löwenanteil von 88,1 % des
Marktes in diesem Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital,
Januar 2009

Originaltext: EGBA - European Gaming and Betting Association
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65869.rss2

Für Rückfragen:
Sigrid Ligné: + 32 (0) 2 256 7 527
egba@egba.eu

www.egba.eu


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