Lausitzer Rundschau: Karlsruhe setzt dem Staat erneut enge Grenzen
Geschrieben am 02-03-2010 |
Cottbus (ots) - Mit dem Wort wegweisend sollte man grundsätzlich vorsichtig umgehen. Für das Karlsruher Urteil ist es aber eine durchaus treffende Bewertung, denn der Richterspruch bedeutet weit mehr als nur das Aus für ein von der Politik wieder einmal miserabel gemachtes Gesetz. Karlsruhe hat einer seit Jahren um sich greifenden, üblen politischen Attitüde Grenzen aufgezeigt: Gemeint ist das Streben nach Sicherheit um jeden Preis. Eine deftige Klatsche war das für all jene, die dem Irrtum erlegen sind, dass die Freiheit im Namen von Terror- und Kriminalitätsabwehr stets zurückstecken muss. Das Grundgesetz kennt eben kein Grundrecht auf Sicherheit, auf staatliche Omnipräsenz in allen Lebensbereichen, auch wenn die Sheriffs der deutschen Politik stets anderes suggerieren. Hingegen ist Freiheit ein wesentliches Merkmal der Verfassung, und daraus müssen immer wieder enge Grenzen für staatliches Handeln abgeleitet werden. Auch im Internet. Das ist eine der zentralen Botschaften aus Karlsruhe. Mit dieser Maßgabe haben die Richter schon das Luftsicherheitsgesetz in wesentlichen Teilen gekippt. Auch die Online-Durchsuchung wurde mit strengen Auflagen versehen. Das Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung steht also in einer löblichen Tradition. Den Staat als gefräßigen Datensammler wird es nicht geben. Damit wird die missbräuchliche Aufdeckung und Auswertung der Internetnutzung des Einzelnen verhindert. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist.
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