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Puttrich: BGH-Urteil wichtiger Erfolg für Verbraucher

Geschrieben am 24-03-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofes,
dass Energieversorger die Gaspreise nicht ausschließlich an den
Heizölpreis koppeln dürfen, erklärt die verbraucherpolitische
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich
MdB:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass der Preis für
Gaslieferungen nicht allein an die Entwicklung der Heizölpreise
gekoppelt werden kann, ist ein bedeutender Erfolg für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. In diesem Fall wurde
entschieden, dass Verträge dann unzulässig sind, wenn andere
preisbildende Faktoren wie zum Beispiel Netz- und Vertriebskosten
nicht berücksichtigt werden.

Klauseln in Verträgen, die Preisanpassungen ermöglichen, weil der
Erdgaspreis an die Entwicklung des Preises für extraleichtes Heizöl
gekoppelt ist, sind unwirksam. Unzulässige Gewinnsteigerungen mit der
Begründung der Bindung an den Heizölpreis auf Kosten der Verbraucher
sind damit nicht mehr möglich. Die Gasversorger, die derartige
Ölpreisbindungsklauseln nutzen, müssen nun neue Verträge abschließen.

Das Grundproblem ist der bisher nur unzureichende Wettbewerb auf
dem Gasmarkt. Dies wird die christlich-liberale Koalition angehen,
indem der Zugang neuer Wettbewerber zu Speicher- und
Transportmöglichkeiten ermöglicht wird und die
Gasnetzzugangsverordnung neugefasst wird. Die weitere Reduzierung der
Gasmarktgebiete ist unerlässlich, um die Preisbildung im Sinne der
Verbraucher zu beeinflussen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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