Lausitzer Rundschau: Immerhin ein Fortschritt Bundesgerichtshof kippt strikte Preisbindung bei Gas
Geschrieben am 24-03-2010 |
Cottbus (ots) - Kein Zweifel, die Anbindung des Gaspreises an den für Öl hat sich historisch überlebt. Als der Mechanismus vor fast fünf Jahrzehnten eingeführt wurde, galt Gas noch als neuer Energieträger, für den ein Preis gefunden werden musste. Da bot sich das Öl an. Beide Stoffe sollten sich wegen der hohen Investitionskosten nicht gegenseitig Konkurrenz machen. Im Ergebnis zog auch der Gaspreis an, wenn das Öl teurer wurde. Mit seinem Urteil gegen diesen strikten Preiszusammenhang hat der Bundesgerichtshof zweifellos die Interessen der Verbraucher gestärkt. Allerdings sollten die sich nicht zu früh freuen. Denn dass Gas nun sonderlich billiger wird, ist kaum zu erwarten. Der Richterspruch kann sich natürlich nur auf die nationale Ebene erstrecken. Das Gas kommt aber zum überwiegenden Teil aus dem Ausland, wo die Preisbindung weiter Gültigkeit besitzt. Folglich müssen die deutschen Importeure auch weiter mit den entsprechenden Kosten kalkulieren. Da dies aber nicht mehr so deutlich in den Verträgen mit heimischen Abnehmern fixiert werden darf, wird man sich juristisch unverfängliche Formulierungen einfallen lassen, um zum gleichen Ergebnis zu kommen. Selbst wenn die Preisentkopplung international Schule machen würde, hätte der Verbraucher noch nicht viel gewonnen. Denn weltweit gibt es nur eine Handvoll großer Gasproduzenten, die dann umso leichter die Preise diktieren könnten. Und noch etwas kommt hinzu: Genauso wie Öl ist auch Gas ein fossiler Energieträger. Die Vorräte sind also begrenzt. Schon diese Tatsache lässt auf längere Sicht eher einen Preisanstieg erwarten. Immerhin: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs eröffnet wenigstens die Möglichkeit, dass in den heimischen Gasmarkt mehr Wettbewerb einziehen kann. Und das ist ja auch schon ein Fortschritt .
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