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Glücksspielstaatsvertrag: Fortgesetzter Gesetzesbruch durch staatliche Lottogesellschaften / Deutscher Lotto- und Totoblock fordert Freibrief für Verstöße

Geschrieben am 19-05-2010

Köln (ots) - Bernhard Brunner von der Staatlichen
Lotterieverwaltung Bayern erlangt zunehmend Bekanntheit. Als Vorbote
des Glücks und Herold des Geldsegens kündigt er der Öffentlichkeit
seit Jahresbeginn riesige Höchstgewinne an und teilt mit, wo sich die
Jackpotmillionen ergießen. Ab ca. 10 Millionen Euro heizen die
staatlichen Lottogesellschaften auch auf www.lotto.de das
Jackpotfieber an. Allein von Januar bis April 2010 beziehen sich 31
von 36 dort veröffentlichten Pressemitteilungen auf hohe Jackpots und
Jackpotgewinne. Das wäre völlig in Ordnung, wenn es da nicht den
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gäbe.

Der Staatsvertrag verbietet seit dem 01.01.2008 Werbung für
öffentliches Glücksspiel nicht nur im Fernsehen, sondern auch im
Internet. Doch selber will man sich nicht an das Werbeverbot halten.
Unter www.lotto.de präsentieren die im Deutschen Lotto- und Totoblock
(DLTB) zusammengeschlossenen staatlichen Lottogesellschaften ihre
Lotterien und Sportwetten, deren Spielregeln und Gewinnpläne sowie
die attraktiven Höchstgewinne und Image fördernde Zuwendungen an
Sport, Wohlfahrt und Kultur. Das sei völlig legitim, da man doch nur
über das staatliche Glücksspielangebot informiere und damit dem
gesetzlichen Auftrag der Kanalisierung nachkomme, argumentiert der
Lottoblock.

Allerdings akzeptierten die mit dieser Rechtsfrage beschäftigten
Gerichte diese Rechtfertigung nicht. Die Oberlandesgerichte München,
Oldenburg, Koblenz, Brandenburg, Frankfurt/Main, Hamm und das
Kammergericht in Berlin machten bereits deutlich: Jede zur
Absatzförderung geeignete Äußerung über Lotterien und Sportwetten
erfüllt den Tatbestand der Werbung. Jackpotbanner, Darstellungen von
Annahmestellen, virtuelle Spielscheine, Ankündigungen zu
Mehrwochenspielscheine für die Urlaubszeit, Mitteilungen über neue
Rubbellose oder Sonderauslosungen sind danach verboten. So wurde die
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern unter ihrem Präsidenten Erwin
Horak inzwischen mehrfach wegen schwerwiegender Verstöße gegen den
GlüStV rechtskräftig verurteilt. Aber trotz dieser eindeutigen
Urteile schreiten die staatlichen Glücksspielaufsichtsbehörden
offensichtlich in keinem Bundesland gegen die Lottogesellschaften
ein.

Ob Bernhard Brunner noch lange seine Glücksbotschaften über das
Internet verbreiten kann, erscheint dennoch fraglich. Denn jetzt
beschäftigt sich das Landgericht Oldenburg mit der Website von
lotto.de. In der mündlichen Verhandlung am 28. April 2010 machte das
Gericht bereits unmissverständlich klar, dass es die beanstandeten
Äußerungen als Werbung für öffentliches Glücksspiel ansehe (Az.: 5 O
927/08). Eine Entscheidung soll am 30.06.2010 verkündet werden.

Der DLTB bemüht sich derweil, das Glücksspiel- und
Wettbewerbsrecht umzuschreiben. Die aktuelle Anhörung zur Evaluierung
des Staatsvertrages wurde genutzt, um den zuständigen Politikern
einen Forderungskatalog vorzulegen. Im Wesentlichen beanspruchen die
staatlichen Lottogesellschaften für sich:

- Freigabe des Internetvertriebs ausschließlich für staatliche
Veranstalter,
- auf das Werbeverhalten der Blockgesellschaften zugeschnittene
Lockerungen der Werbebeschränkungen für das staatliche
Glücksspielangebot und
- eine Bereichsausnahme vom Wettbewerbsrecht für die
Blockgesellschaften, die sich durch die wettbewerbsrechtliche
Kontrolle durch die staatlichen Gerichte und durch die
regelmäßigen Verurteilungen wegen Verstoßes gegen
glücksspielrechtliche Spieler- und Jugendschutzvorgaben und
Werbebeschränkungen behindert fühlen.

Gleichzeitig sollen die Beschränkungen für gewerbliche Vermittler
verschärft werden. Begründung: deren Angebote seien zwangsläufig
schädlich und Spielsucht gefährdend.

Manche dieser Forderungen werden schon an der fehlenden
Gesetzgebungszuständigkeit der Länder scheitern. Zu den gänzlich
unrealistischen Forderungen des Lottoblocks gehört deshalb u.a. auch
die Verstaatlichung der Automatenwirtschaft. All das zielt darauf ab,
die Lottogesellschaften im Rahmen der für 2012 anstehenden
Neuregelung des Glücksspielbereichs von ganzen Teilen der
Rechtsordnung, vor allem des Bundesrechts freizustellen und ihnen
quasi rechtsfreie, von jeder gerichtlichen Kontrolle befreite Räume
zu eröffnen. Das ist nicht nur völlig absurd, sondern würde die
bestehenden Probleme im Glücksspielbereich noch verschärfen.

Originaltext: GIG - Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80203
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80203.rss2

Pressekontakt:
GIG - Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
Im MediaPark 8
50670 Köln
presse@gig-verband.de
www.gig-verband.de


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