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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Gäfgen

Geschrieben am 01-06-2010

Bielefeld (ots) - Wenn ein Kindesmörder überhaupt so etwas wie
einen Rest von Ehre haben kann - Magnus Gäfgen hat ihn gewiss nicht.
Sein Versuch, seine Rolle als Opfer in den Vordergrund zu schieben
und so seine mörderische Kaltblütigkeit zu relativieren, ist
ungeheuerlich. Ja, Gäfgen ist ein Folteropfer. Denn Frankfurts
Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte ihm mit Misshandlungen
drohen lassen, sollte er nicht das Versteck des entführten Jakob
nennen - von dem Daschner annehmen musste, dass er noch lebt. Dass
die Drohung, die das Kind retten sollte, nicht richtig war, wusste
Daschner von Anfang an. 2004 war er deswegen zu einer Geldstrafe
verurteilt worden, und er hat den Schuldspruch akzeptiert. Es
überrascht deshalb überhaupt nicht, dass der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte gestern erklärt hat, Gäfgen dürfe sich als
Folteropfer bezeichnen. Erfreulich klar hat das Gericht aber auch
gesagt, dass Gäfgens Prozess rechtsstaatlich war und es keinen Grund
für eine Neuauflage gibt. Gäfgen darf sich Folteropfer nennen. Aber
in die Kriminalgeschichte wird er als eiskalter Kindesmörder
eingehen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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