Dautzenberg: Verbot ungedeckter Leerverkäufe zügig gesetzliche Grundlage geben
Geschrieben am 10-06-2010 |
Berlin (ots) - Zur heutigen 1. Lesung des von den
Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Vorbeugung
gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg MdB:
Abwärtsbewegungen an den Finanzmärkten können mit ungedeckten
Leerverkäufen stark an Dynamik gewinnen. Mit dem Verbot durch die
deutsche Finanzaufsicht BaFin Mitte Mai 2010 haben wir nicht nur
national, sondern auch international ein starkes Zeichen gesetzt.
Jetzt heißt es, dem Verbot ungedeckter Leerverkäufe von deutschen
Aktien, Staatsschuldtiteln der Eurozone und Kreditderivaten auf
Staatsschuldtiteln der Eurozone eine sichere gesetzliche Grundlage zu
geben.
Dass sich der Staat zu Beginn dieses Jahrtausend nicht hinreichend
um die Regulierung der Finanzmärkte gekümmert hatte, bescherte uns
erst die schwere Krise, die wir seit zwei Jahren meistern müssen. Das
Primat der Politik muss ohne jeden Zweifel jetzt auch wieder im
Finanzmarkt gelten. Die Soziale Marktwirtschaft, das Leitbild in der
Finanz- und Wirtschaftspolitik von CDU und CSU, fordert schließlich
einen festen Ordnungsrahmen für unser gesamtes Wirtschaftshandeln.
Von einer uneingeschränkten Regulierungswut kann daher überhaupt
nicht die Rede sein.
Inzwischen folgen andere europäische Staaten unserem Vorbild. Der
von der christlich-liberalen Regierungskoalition eingebrachte
Gesetzentwurf zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe setzt ein wichtiges
Signal für einen handlungsfähigen Staat.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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