Börnsen: Union hat sich mit Haushaltsabgabe durchgesetzt
Geschrieben am 10-06-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der gestrigen Entscheidung der
Ministerpräsidenten der Länder für eine Reform der Rundfunkgebühr
erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Die Vorzüge einer geräteunabhängigen Haushaltsabgabe liegen auf
der Hand. Erstens ist sie angesichts der zunehmenden Kompatibilität
der Empfangsgeräte zeitgemäß. Zweitens ist sie familienfreundlich, da
auch ein Haushalt mit mehreren Mitgliedern nur einmal die Abgabe
leisten muss. Drittens ist sie unbürokratisch, weil jeder Haushalt
sie zu leisten hat und es keine Unterschiede in der Gebührenhöhe nach
Art des bereitgestellten Empfangsgerätes mehr gibt. Hausbesuche von
GEZ-Mitarbeitern wird es nicht mehr geben, und auch keine
Gebührenanhebung! Viertens muss die "ehrliche" Mehrheit nicht mehr
die Gebührenlast für die "Schwarzseher" mittragen.
Die Rundfunkkommission der Länder hat eine kluge Entscheidung für
die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen. Wir
begrüßen den Beschluss der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühren
ab 2013 im Wege einer Haushaltsabgabe zu erheben. Erstmals ist es
gelungen, den unseligen Automatismus stetig steigender
Rundfunkgebühren zu durchbrechen. Die neue Haushaltsabgabe wird
dieselbe Höhe von 17,98 Euro haben wie die bisherige GEZ-Gebühr. Die
Union hat seit Jahren für eine Umstellung von der Geräte- auf die
Haushaltsabgabe geworben, die jeder Haushalt einmal zahlt -
unabhängig davon, wie viele Personen darin leben und wie viele Geräte
zum Empfang bereitgehalten werden. Deshalb ist es erfreulich, dass
inzwischen auch die politischen Wettbewerber deren Vorzüge erkannt
haben: einfacher und gerechter!
Aufgrund dieser Vorteile wird die Akzeptanz der Rundfunkgebühren
für ARD, ZDF und Deutschlandradio, die in den letzten Jahren gelitten
hat, in der Bevölkerung zunehmen. Die Haushaltsabgabe garantiert
weiterhin die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des
Rundfunks. Allerdings stehen die Öffentlich-Rechtlichen nun auch in
der Pflicht, ihren Teil dazu beizutragen, ihre Gebührenmilliarden
inhaltlich zu legitimieren. Erstens müssen sie - wie der Staat und
die Wirtschaft auch - Sparanstrengungen unternehmen, damit es auch in
weiterer Zukunft zu keiner Gebührenbelastung der Bürgerinnen und
Bürger kommt. Zweitens muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine
Gebührenfinanzierung rechtfertigen, indem er seinem Informations-,
Kultur- und Bildungsauftrag nachkommt und mehr qualitativ
hochwertige, innovative und ausgewogene Sendungen produziert. Dazu
gehören auch gut gemachte Unterhaltungsformate.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Email: pressestelle@cducsu.de
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