Voßhoff/Heveling: Neustart bei Sicherungsverwahrung - Sicherheit der Bürger ist oberstes Gebot
Geschrieben am 11-06-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion um eine Reform
der Sicherungsverwahrung erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff MdB sowie der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
Ansgar Heveling MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 17. Dezember 2009
(rechtskräftig seit dem 10. Mai 2009) hat bedenkliche Lücken in das
Schutzsystem der Sicherungsverwahrung gerissen und weiteren
dringenden Handlungsbedarf hervorgerufen. Aus Sicht des EGMR ist die
Sicherungsverwahrung keine Maßregel, sondern eine Strafe im Sinne der
Europäischen Menschenrechtskonvention mit der Folge, dass sie dem
Rückwirkungsverbot unterliegt.
Durch das Urteil des EGMR besteht die Gefahr, dass über 70
weiterhin hochgefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung
entlassen werden müssen; die ersten sind bereits in Freiheit. Die
Mehrzahl der Oberlandesgerichte hat eine Entlassung bislang
allerdings noch abgelehnt.
Eine schnelle, rechtsstaatliche Lösung ist jetzt erforderlich. Vor
allem aber: Kein Täter darf unkontrolliert in Freiheit kommen,
solange er für die Allgemeinheit noch eine schwerwiegende Gefahr
darstellt. Wir haben daher ein Konzept zu einem Neustart der
Sicherungsverwahrung entwickelt, das diesen Gesichtspunkten Rechnung
trägt und den rechtsstaatlichen Erfordernissen gerecht wird.
Die derzeit drängendste Frage ist: Was passiert mit den Altfällen,
das heißt mit Schwerverbrechern, die möglicherweise aufgrund des EGMR
Urteils nicht mehr länger in der Sicherungsverwahrung bleiben können.
Hier wollen wir u. a., das System der Führungsaufsicht erweitern und
effizienter gestalten: Eine - bereits in Frankreich und England mit
Erfolg praktizierte - Möglichkeit ist die GPS-gestützte elektronische
Aufenthaltsüberwachung. Mit solchen sogenannten "elektronischen
Fußfesseln" ist es möglich, die Bewegungsdaten anzuzeigen und
Alarmnachrichten - etwa, wenn derjenige sich entgegen seinen
aufenthaltsbezogenen Weisungen einem Kindergarten oder Spielplatz
nährt - zu erhalten, ohne dass die Bewegungsfreiheit des Betroffenen
im übrigen eingeschränkt wird. Die Erfahrungen zeigen, dass die
Abschreckungswirkung für den Täter, gegen aufenthaltsbezogene
Weisungen zu verstoßen, hoch ist. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit,
dass neue schwerste Straftaten begangen werden und potentielle Opfer
werden geschützt.
Dieses Mittel kann und muss auf schwerste Gewaltverbrecher und
Sexualstraftäter als Alternative zu ihrer bisherigen
Sicherungsverwahrung beschränkt bleiben. Insgesamt aber müssen
Verstöße gegen aufenthaltsbedingte Weisungen im Rahmen der
Führungsaufsicht künftig effektiver sanktioniert werden können. Die
Bundesjustizministerin hat mittlerweile ihre Vorstellungen einer
Reform vorgelegt, die in die richtige Richtung weisen. Gleichwohl
muss auch die Frage beantwortet werden, was mit den sogenannten
Altfällen geschehen soll.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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