Petition zu Direktversicherungs-Altverträge
Geschrieben am 16-06-2010 |
München (ots) - Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG
unterstützt die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
eingereichte Mehrfachpetition "Direktversicherungs-Altverträge".
Sie kann ausschließlich schriftlich mitgezeichnet werden. Nähere
Erläuterungen und Listen zur Mitzeichnung können unter
http://www.adg-ev.de/petitionen/ abgerufen werden.
Die ADG ruft dazu auf, die Petition mitzuzeichnen und diese
Pressemitteilung an möglichst viele potenzielle Mitzeichner
weiterzuleiten.
Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherungen (GMG), nach dem Kapitalerträge aus
Direktversicherungen, die nach dem 01.01.2004 zur Auszahlung kamen,
der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.
Viele als Vorsorgeform für das Alter gedachten
Direktversicherungsverträge wurden dadurch ohne gestaffelte
Übergangsfrist sowie Schutzklausel rückwirkend betroffen und ihre
Rendite um ca. 17% empfindlich gekürzt.
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass Altverträge nicht
betroffen sind. Damit wäre für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene
Direktversicherungsverträge das Rechtsschutzprinzip wieder
hergestellt und der rückwirkende Eingriff in diese
Versicherungsverhältnisse ausgeschlossen.
Begründungen:
Das GMG wurde vom Bundestag ohne Einhaltung zweier
Rechtsstaatsprinzipien verabschiedet; bezogen auf die
BVerfG-Entscheidung vom 07.04.2008, eine Verfassungsbeschwerde nicht
anzunehmen.
Der Vertrauensschutz wird verletzt: In seiner Begründung legt das
Bundesverfassungsgericht dar, dass ein "schützwürdiges Vertrauen auf
den Fortbestand der Beitragsfreiheit angesichts der wiederholten
Änderungen hinsichtlich der Beitragspflicht von Renten- und
Versorgungseinkünften in der Vergangenheit nicht hat entstehen
können". Dies ist eine willkürliche Auslegung, da bei Abschluss der
Verträge das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung (BetrAVG), das ursprünglich den rechtlichen Rahmen
bot und ausdrücklich die zusätzliche Altersversorgung in Form einer
Direktversicherung vorsah, nur auf die Steuerbegünstigung nach §40b
EStG und mit keinem Wort auf eine Beitragspflicht zur Kranken- und
Pflegeversicherung einging.
Das Prinzip der Bestandswahrung und der Rechtssicherheit wird
missachtet: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass "in ein
öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis" einzugreifen,
verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist". Dies ist eine
Beugung des Grundgesetzes, da die Prinzipien der Bestandswahrung und
der Rechtssicherheit nicht gewahrt werden.
Originaltext: ADG - Aktion Demokratische Gemeinschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62368
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62368.rss2
Pressekontakt:
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. - ADG,
Herr Albert Hartl, Vorsitzender des Vorstands
Starenweg 4
82223 Eichenau
Tel.-Nr. (08141) 3 86 12 - 2
http://adg-ev.de
mail: albert.hartl@kabelmail.de
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