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Bleser/Klöckner: Bund wird Lebensmittelkontrollen der Länder beobachten

Geschrieben am 15-09-2006

Berlin (ots) - Zu den jüngsten Äußerungen der Vorsitzenden der
Verbraucherschutzministerkonferenz, Margit Conrad (SPD), im
Zusammenhang mit dem Gammelfleisch-Skandal erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia
Klöckner MdB:

Die Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes durch den
Bundesrat am 22. September 2006 ist ein wichtiger Schritt, um
schwarze Schafe aus dem Wirtschaftsgeschehen fern zu halten. Um die
Auswirkungen des Gesetzes im Blick zu behalten, hat der Bundestag am
29. Juni 2006 mit breiter Mehrheit einen Entschließungsantrag zum
Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist die
Ankündigung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten
Erfahrungsbericht über die eingehaltenen Fristen der
Auskunftserteilung und die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs
vorzulegen. Die Evaluierung ist also keine Erfindung der
Verbraucherschutzministerkonferenz, wie dies fälschlicherweise von
Frau Conrad behauptet wird.

Die Aussagen von Frau Conrad in der aktuellen Ausgabe der Mainzer
Allgemeinen Zeitung, Minister Seehofer sei bei dem Beschluss des
13-Punkte-Programms der Verbraucherschutzministerkonferenz
"zurückgerudert", entbehrt jeder Grundlage. Es ist dringender denn
je, dass die Bundesländer ihre Verantwortung übernehmen und die
Qualität ihrer Lebensmittelüberwachung verbessern. Der Bund wird im
Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit sehr genau
beobachten, ob die vereinbarte Auditierung der Kontrollbehörden im
Rahmen eines länderübergreifenden Qualitätsmanagements zu wirksamen
Verbesserungen führt.

Neben der Qualität der Kontrolle ist aber auch die Quantität der
vorhandenen Kontrolleure mitentscheidend für die Effektivität der
Kontrolle in den Bundesländern. Es kann nicht länger hingenommen
werden, dass in 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Standards
und Intensitäten in der Lebensmittelkontrolle vorherrschen. Ziel muss
es sein, dass ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau in der
Überwachung geschaffen wird. Der Bund wird alle in seinem
Einflussbereich liegenden Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses
Entwicklung voranzutreiben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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