Bleser/Klöckner: Bund wird Lebensmittelkontrollen der Länder beobachten
Geschrieben am 15-09-2006 |
Berlin (ots) - Zu den jüngsten Äußerungen der Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz, Margit Conrad (SPD), im Zusammenhang mit dem Gammelfleisch-Skandal erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB:
Die Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes durch den Bundesrat am 22. September 2006 ist ein wichtiger Schritt, um schwarze Schafe aus dem Wirtschaftsgeschehen fern zu halten. Um die Auswirkungen des Gesetzes im Blick zu behalten, hat der Bundestag am 29. Juni 2006 mit breiter Mehrheit einen Entschließungsantrag zum Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist die Ankündigung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten Erfahrungsbericht über die eingehaltenen Fristen der Auskunftserteilung und die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs vorzulegen. Die Evaluierung ist also keine Erfindung der Verbraucherschutzministerkonferenz, wie dies fälschlicherweise von Frau Conrad behauptet wird.
Die Aussagen von Frau Conrad in der aktuellen Ausgabe der Mainzer Allgemeinen Zeitung, Minister Seehofer sei bei dem Beschluss des 13-Punkte-Programms der Verbraucherschutzministerkonferenz "zurückgerudert", entbehrt jeder Grundlage. Es ist dringender denn je, dass die Bundesländer ihre Verantwortung übernehmen und die Qualität ihrer Lebensmittelüberwachung verbessern. Der Bund wird im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit sehr genau beobachten, ob die vereinbarte Auditierung der Kontrollbehörden im Rahmen eines länderübergreifenden Qualitätsmanagements zu wirksamen Verbesserungen führt.
Neben der Qualität der Kontrolle ist aber auch die Quantität der vorhandenen Kontrolleure mitentscheidend für die Effektivität der Kontrolle in den Bundesländern. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass in 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Standards und Intensitäten in der Lebensmittelkontrolle vorherrschen. Ziel muss es sein, dass ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau in der Überwachung geschaffen wird. Der Bund wird alle in seinem Einflussbereich liegenden Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses Entwicklung voranzutreiben.
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