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SoVD fordert stärkere Rolle der Bundesagentur bei beruflicher Rehabilitation

Geschrieben am 22-09-2006

Berlin (ots) - Zum 3. Deutschen Reha-Tag erklärt Vize-Präsidentin
Marianne Saarholz:

Das Motto des diesjährigen Deutschen Reha-Tages "Rechtzeitig
handeln - Engagement für Generationen" verdeutlicht den hohen
Stellenwert von Rehabilitation. Rehabilitation ist mehr als nur die
Wiederherstellung von Gesundheit. Rehabilitation eröffnet neue
Chancen und neue Lebensperspektiven. Gerade für gesundheitlich
beeinträchtigte und behinderte Menschen ist eine qualifizierte
Ausbildung wichtig. Denn sie ist die Voraussetzung für eine
dauerhafte und erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche
Eingliederung.

Berufliche Rehabilitation rechnet sich: Sie verhindert
Frühverrentungen und spart Lohnersatz- und Sozialhilfeleistungen in
Milliardenumfang.

Daher fordert der Sozialverband Deutschland verstärkte
Anstrengungen für die berufliche Rehabilitation:

Die Bundesagentur für Arbeit sollte die berufliche Rehabilitation
und Teilhabe behinderter Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen
und zu einem geschäftspolitischen Schwerpunkt erklären. Wir
unterstützen die geplante Senkung der Beitragssätze in der
Arbeitslosenversicherung. Aber dies darf nicht zu Lasten einer
offensiven Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen gehen.

Die Einführung von Hartz IV hat sich nachteilig auf die berufliche
Eingliederung behinderter Menschen ausgewirkt. Nach wie vor bestehen
Probleme bei Wiedereingliederungsmaßnahmen, denn hier ist die
Bundesagentur für Arbeit Rehabilitationsträgerin für Leistungen, die
nicht in ihre Zuständigkeit fallen.
Nach der derzeitigen Regelung macht die Bundesagentur für Arbeit
einen Vorschlag, wie ein behinderter Arbeitsloser eingegliedert
werden soll. Über die Bewilligung entscheiden aber die Optionskommune
oder die Arbeitsgemeinschaft. Es kommt immer wieder vor, dass
notwendige Maßnahmen zur Wiedereingliederung abgelehnt oder verzögert
werden. Diese Aufteilung von Kompetenzen ist unsinnig und muss ein
Ende haben. Bedarfsermittlung und Eingliederungsvorschlag sowie die
Entscheidungskompetenz müssen in einer Hand liegen. Daher fordert der
SoVD, dass die Bundesagentur für Arbeit die alleinige Zuständigkeit
für die Wiedereingliederung erhält.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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