15. Dezember 2004 - Zum Vorschlag, die 'Korb II'- Solidarpaktmittel im Grundgesetz zu verankern, erklärt der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel:
Der mit den ostdeutschen Ländern einvernehmlich getroffene Beschluss zu Korb II des Solidarpakts steht nicht in Frage. Die Bundesregierung hat stets deutlich gemacht, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommt und sie hat in der Vergangenheit auch danach gehandelt. Der Bund steht zu seiner Verantwortung beim Aufbau Ost. Der Solidarpakt II wird – wie beschlossen - umgesetzt.
Die von einigen ostdeutschen Ministerpräsidenten vorgeschlagene Verankerung der so genannten 'Korb II'-Leistungen im Grundgesetz ist der gemeinsamen Sache nicht dienlich und daher abzulehnen. Es verwundert sehr, dass gerade die Länder, die die Mittel für den Aufbau Ost zweckwidrig verwenden, dem Bund Misstrauen entgegen bringen Vielmehr muss es darum gehen, dass die Länder die Mittel tatsächlich für den Aufbau Ost einsetzen.
Auch vor dem Hintergrund einer flexiblen und situationsgerechten Förderpolitik ist eine verfassungsrechtliche Verankerung unangebracht. Einer unterschiedlichen Entwicklung in den ostdeutschen Regionen muss die Politik auch Rechnung tragen können. Eine Festschreibung würde Inflexibilität in einen Bereich bringen, in dem individuelle Lösungen notwendig sind. Das widerspräche dem Ziel, die Mittel da einzusetzen, wo sie die größtmögliche Aufbauwirkung entfalten.
Die kurz vor einem erfolgreichen Abschluss ihrer Arbeit stehende Föderalismuskommission sollte mit derartigen Forderungen nicht überfrachtet werden. Es macht keinen Sinn, hier ohne Not neue und sachlich nicht gerechtfertigte 'Nebenkriegsschauplätze' aufzumachen.
Quelle: Pressrelations.de
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