Essen, 23.12.2004 - Der Vorstand der RWE AG, Essen, hat vergangene Woche eine unternehmensinterne Untersuchung in Auftrag gegeben, die den Gesamtkomplex zum Umgang des Unternehmens mit Mitarbeitern, welche ein politisches Mandat ausüben, umfasst. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand vorrangig das Arbeitsverhältnis mit Laurenz Meyer.
Harry Roels, Vorstandsvorsitzender der RWE AG: 'Unser Ziel war es, umfassend Transparenz zu schaffen und Antworten auf die offenen Fragen zu dem Arbeitsverhältnis mit der ehemaligen VEW zu finden.'
Bezüglich der Vorgänge um das Arbeitsverhältnis mit Laurenz Meyer hat die Untersuchung folgende Ergebnisse erbracht:
Herr Meyer war seit dem 1. Oktober 1975 bei VEW angestellt.
Im März 1999 wurde zwischen der VEW Energie AG, einer Tochtergesellschaft der damaligen VEW AG, und Herrn Meyer eine Ergänzungsvereinbarung zu seinem Anstellungsvertrag getroffen. Darin wurde vereinbart, dass der Anstellungsvertrag in der Zeit als Fraktionsvorsitzender der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag, längstens aber bis zum 30.06.2000, ohne Gehalt ruhend gestellt wird.
Ferner wurde Herrn Meyer darin ein Rückkehrrecht in das Unternehmen für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender eingeräumt.
Über diese vertragliche Abrede hinaus wurde mit Herrn Meyer vereinbart, dass ihm zur Abgeltung noch ausstehender Bezüge (Urlaub) und 'zur Erleichterung des Übergangs' ein Gesamtbetrag von 250.000 DM gezahlt wird, der in einer Stücklung von 90.000 DM und 160.000 DM zur Auszahlung gelangte.
Weiter war abgesprochen, dass das ruhende Arbeitsverhältnis endgültig endet, wenn Herr Meyer über Juni 2000 hinaus Fraktionsvorsitzender bleibt oder eine ähnliche politische Funktion hauptamtlich wahrnimmt.
Nach der Landtagswahl im Mai 2000 hat die VEW Energie AG eine Wiedereingliederung des Herrn Meyer in das Unternehmen beschlossen. Aufgrund eines VEW-internen Kommunikationsfehlers wurde bei der Entscheidung über die Wiedereinstellung die zusätzliche Absprache nicht beachtet. Dies führte dazu, dass Herrn Meyer zusätzlich zu seinen laufenden Bezügen ein für den Fall seines Ausscheidens bei der VEW Energie AG gedachter Betrag in Höhe von 160.000 DM 'zur Erleichterung des Übergangs' im Juli 2000 ausbezahlt wurde.
Aus diesen Ergebnissen zieht RWE mehrere Schlussfolgerungen:
Die unternehmensinternen Abläufe um die Behandlung des Arbeitsverhältnisses zu Laurenz Meyer waren durch Fehlkommunikation bei der VEW Energie AG gekennzeichnet. Hinzu kam mangelndes eigenverantwortliches Handeln.
Durch die neue, schlanke Struktur von RWE und die Einführung einer neuen Führungskultur, die auf unternehmerisches und eigenverantwortliches Handeln auf allen Hierarchiestufen setzt, sind nach Ansicht des Vorstands der RWE AG wichtige Schritte umgesetzt worden, die die Wiederholung eines solchen Vorgangs verhindern helfen. Darüber hinaus wird sich der Vorstand der RWE AG weiter dafür einsetzen, dass sowohl innerhalb des RWE Konzerns, als auch gegenüber sämtlichen Stakeholdern eine Kultur der Offenheit und Transparenz gepflegt wird.
Dazu hat der Vorstand der RWE AG beschlossen, bis Sommer 2005 konzernweit gültige Verhaltensgrundsätze für RWE zu entwickeln. Hierzu wird er eine Kommission einsetzen, in der auch externe Experten arbeiten werden. Ziel ist es unter anderem, dass die zahlreichen Mitarbeiter, die sich vor allem in ihrem persönlichen Lebensumfeld für die Allgemeinheit einsetzen, durch die aktuelle Diskussion nicht in Misskredit gebracht werden. Harry Roels: 'Unsere Mitarbeiter sollen Sicherheit haben, dass ihr Handeln im Unternehmen und ihr gesellschaftliches Engagement außerhalb des Unternehmens auf einem ethisch einwandfreien Fundament steht. Hierfür wird der Kodex eine wertvolle Basis sein.
Mittels einer regelmäßigen Überprüfung werden wir in Zukunft nachhalten, dass wir den Kodex auch täglich leben. Wenngleich die Rahmenbedingungen des Kodex in 2005 fertig gestellt sein werden, so wird doch der kulturelle Veränderungsprozess, den wir im Frühjahr dieses Jahres bereits angestoßen haben, eine Sache von Jahren sein.'
Vor dem Hintergrund des laufenden Vorprüfungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Essen können über die Mitteilung hinausgehende Auskünfte von RWE derzeit nicht gegeben werden. Das Unternehmen wird zu jeder Zeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
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Quelle: Pressrelations.de