21. Dezember 2004 - Am 17. Dezember 2004 wurde in Tegucigalpa das fünfte Umschuldungsabkommen zwischen der Republik Honduras und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Mit diesem Abkommen erlässt die Bundesregierung der Republik Honduras alle rückständigen und bis 30. Juni 2005 fällig werdenden bundesgedeckten Forderungen, Forderungen deutscher Exporteure aus Handelsgeschäften und Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt rd. 17,9 Mio. Euro.
Grundlage der Umschuldung ist das zwischen dem IWF und Honduras am 18. Februar 2004 abgeschlossene dreijährige IWF - Armutsbekämpfungs- und Strukturanpassungsprogramm. Auf dieser Grundlage hat der Pariser Club am 14. April 2004 eine multilaterale Vereinbarung mit Honduras abgeschlossen, wonach Honduras ein Schuldenerlass von 90 % auf bundesgedeckte Handelsforderungen und eine langfristige Umschuldung auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit gewährt wurde.
Die Bundesregierung stockt aufgrund der Zusage des Bundeskanzlers auf dem EU-Afrika-Gipfel in Kairo vom April 2000 den Erlass der einbezogenen Handelsforderungen auf 100 % auf und erlässt ebenfalls alle Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit.
Das Abkommen leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Schuldenlast Honduras, unterstützt den wirtschaftlichen Reformprozess und die Nutzung der freigesetzten Mittel für die Armutsbekämpfung in Honduras.
Das Umschuldungsabkommen wurde auf honduranischer Seite von Finanzminister William Chong Wong und auf deutscher Seite vom Botschafter in Tegucigalpa Herrn Dr. Thomas Bruns unterzeichnet.
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