Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk!
Geschrieben am 27-12-2004 |
Der 'zündende' Jahresausklang verursacht alljährlich Schäden in Millionenhöhe. Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern reduziert die Gefahr, die richtige Versicherung zahlt bei entstandenen Schäden.
München, 27. Dezember 2004 - Mit Pyrotechnik wie Raketen, Krachern, Böllern, Feuertöpfen, Vulkanen, Wunderkerzen und Pfeifen begrüßen wir bald wieder ein neues Jahr. Rund 100 Millionen Euro geben die Bundesbürger zu jedem Jahreswechsel für Feuerwerk aus, so der Deutsche Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe.
Und jährlich zahlen die deutschen Versicherer rund 32 Millionen Euro für über 20.000 Feuerschäden in der Weihnachtszeit und in der Silvesternacht. Das geht aus einer Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hervor. Durch leichtsinniges Hantieren mit Spreng- und Feuerwerkskörpern muss die Feuerwehr zu zahlreichen Bränden ausrücken.
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Wer ein Feuerwerk zündet, muss ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt. Andernfalls riskiert er Schadenersatzforderungen: Zwei junge Männer hatten in einer Silvesternacht in Richtung auf ein benachbartes Haus Feuerwerkskörper abgeschossen und dabei die Fassade des Hauses beschädigt. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth kamen die beiden mit einer Verurteilung zu 790 Euro Schadenersatz wegen Sachbeschädigung (AZ 13 S 8862/97) noch sehr glimpflich davon.
Gerät aber ein Gebäude durch solch leichtsinniges Verhalten in Brand, kann der Schaden in die Millionen gehen. Werden gar Menschen verletzt, ist oft neben dem Schadenersatz noch Schmerzensgeld zu zahlen – und strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung können die Folge sein.
So vermeiden Sie Schäden:
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfnummer - Beachten Sie genau die Gebrauchsanweisung der Hersteller - Brennen Sie Raketen und Knaller nur im Freien ab - Starten sie Raketen niemals aus der Hand, sondern nach Herstellerangaben (meist aus einer leeren Flasche) - Zielen Sie niemals mit Raketen und Böllern auf Lebewesen oder auf Gebäude - Verwenden Sie keine selbst gebastelten Feuerwerkskörper - Heben Sie nie einen Blindgänger auf, er könnte noch verspätet zünden - Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf - Brennen Sie kein Feuerwerk ab, wenn Sie stark alkoholisiert sind
Geht trotzdem etwas mit dem Feuerwerk schief, dann verständigen Sie umgehend die Feuerwehr, einen Rettungsdienst und die Polizei unter den Notrufnummern 112 und 110.
Was ist versichert?
Schaden am Auto: Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn Ihr Auto durch Knallkörper in Brand gerät oder wenn die Scheiben zu Bruch gehen. Die Vollkaskoversicherung leistet Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert oder Dellen durch herabfallende Knallkörper verursacht werden. Kommt es durch glühendes Feuerwerk zu Beschädigungen am Lack, dann besteht leider kein Versicherungsschutz. In diesen Fällen kann nur vom Verursacher selbst Schadenersatz verlangt werden, was an Silvester sicher nicht einfach sein wird.
Schaden an Gebäuden und Einrichtung: Bei Schäden am Gebäude bzw. an der Einrichtung ersetzen Gebäude- bzw. Hausratversicherung die Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser entstehen. Wenn der Verursacher ermittelt werden kann, macht die Versicherung ihn dann für die ausgezahlte Entschädigung haftbar. Bei einer kaputten Fensterscheibe zahlt die Glasversicherung. Gerät durch einen Feuerwerkskörper das gesamte Haus in Brand, zahlt die Wohngebäudeversicherung die Schäden, die z.B. am Mauerwerk entstehen.
Ihre Privat-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie z.B. mit einem Feuerwerkskörper einen Schaden anrichten oder Ihre Kinder ungeschickt mit Knallfröschen hantieren und Geschädigte gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend machen. Sind die Ansprüche unberechtigt oder zu hoch, wehrt die Haftpflichtversicherung solche Forderungen für Sie ab, notfalls vor Gericht.
MEHR INFORMATIONEN ZUM THEMA Vorsicht beim Feuerwerk an Silvester! Silvester: Vorsicht mit Raketen und Wunderkerzen
KONTAKT FÜR PRESSE Klaus Schmidtke Allianz Versicherungs-AG Fon: +49.89.3800-7578 klaus.schmidtke@allianz.de
Quelle: Pressrelations.de
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