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Fischbach/Winkelmeier-Becker/Singhammer: Kein Zuwanderungsanreiz durch Familienleistungen

Geschrieben am 19-10-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes
zur Anspruchsberechtigung von Ausländern bei Familienleistungen
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB, gemeinsam mit
der zuständigen Berichterstatterin, Ingrid Fischbach MdB sowie
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB:

Das neue Elterngeld und andere Familienleistungen dürfen keinen
Zuwanderungssog auslösen. Nur die auf Dauer in Deutschland lebenden
Menschen haben einen Anspruch und müssen gefördert und unterstützt
werden.

In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die
Anspruchsvoraussetzungen von Ausländern hinsichtlich Kindergeld,
Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss - unter Beachtung der
differenzierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - neu
geregelt.

Die CDU/CSU-Fraktion konnte durchsetzen, dass Ausländer mit
vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung als Empfänger von
Familienleistungen ausgeschlossen werden. Dies gilt für insbesondere
für folgende Ausländergruppen: Spezialisten, die sich vorübergehend
in Deutschland aufhalten (z. B. Spezialitätenköche) sowie Studenten,
Auszubildende und Kriegsflüchtlinge.

Die Union konnte damit sicherstellen, dass mit der Neuregelung
keine Anreize zur Zuwanderung nach Deutschland gesetzt werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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