Deutsche Buchmacherverband Essen eV reicht Popularklage gegen das Bayerische Glücksspiel- und Lotteriemonopol ein
Geschrieben am 19-10-2006 |
Essen (ots) - Der Deutsche Buchmacherverband Essen eV (DBV), der die Interessen der in Deutschland seit 1922 zugelassenen Pferdesportwettenanbieter vertritt, hat heute eine Popularklage gegen das Bayerische Glücksspiel- und Lotteriemonopol eingereicht. Gegenstand der Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist die Verfassungswidrigkeit der Bayerischen Lotteriegesetze und der Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen und zum Staatsvertrag über die staatliche Klassenlotterie.
Der Deutsche Buchmacherverband vertritt im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 (1BvR 1054/01) die Auffassung, dass das Bayerische Wett- und Lotteriemonopol in der momentan praktizierten Form verfassungswidrig ist. Es sind keine Gründe ersichtlich, ein derartiges Monopol weiterhin zu rechtfertigen. Weder im Bereich der Sportwette noch beim Lotteriemonopol entspricht die derzeitige gesetzliche und tatsächliche Ausgestaltung den Anforderungen der Verfassung. Entweder muss der gesamte Glücksspielbereich am Thema Suchtprävention mit allen Konsequenzen ausgerichtet sein oder der Markt ist auch privaten Veranstaltern zugänglich zu machen. Solange diesen Anforderungen nicht entsprochen wird, fehlt es an jeglicher Berechtigung eines Staatsmonopols für das Lotteriewesen einschließlich der Sportwetten in Bayern.
Der derzeit geplante neue Staatsvertrag der Länder nimmt den Lotteriebereich von den strengen vom Verfassgericht gestellten Anforaderungen in wesentlichen Teilen aus. Für den Bereich der staatlichen Sportwette macht der Entwurf des Staatsvertrages nur halbherzige Vorgaben. Sollte der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in der vorliegenden Form verabschiedet werden, wird der Deutsche Buchmacherverband gezwungen sein, auch gegen ein Bayerisches Zustimmungsgesetz zu einem derartigen Staatsvertrag Popularklage einzureichen.
Der Deutsche Buchmacherverband verspricht sich von diesem Vorgehen eine grundsätzliche Klärung für die erforderlichen Kriterien und Auflagen für den staatlichen Monopolbetrieb bei Lotterien und Sportwetten.
Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43972 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43972.rss2
Kontaktadresse Deutscher Buchmacherverband Essen eV Eva Hülsenbeck Tel. 0201/79 03 29 Fax 0201/78 88 92 e-mail: bsg.buchmacher.essen@t-online.de
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