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Deutsche Buchmacherverband Essen eV reicht Popularklage gegen das Bayerische Glücksspiel- und Lotteriemonopol ein

Geschrieben am 19-10-2006

Essen (ots) - Der Deutsche Buchmacherverband Essen eV (DBV), der
die Interessen der in Deutschland seit 1922 zugelassenen
Pferdesportwettenanbieter vertritt, hat heute eine Popularklage gegen
das Bayerische Glücksspiel- und Lotteriemonopol eingereicht.
Gegenstand der Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof
ist die Verfassungswidrigkeit der Bayerischen Lotteriegesetze und der
Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen und zum
Staatsvertrag über die staatliche Klassenlotterie.

Der Deutsche Buchmacherverband vertritt im Hinblick auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 (1BvR 1054/01) die
Auffassung, dass das Bayerische Wett- und Lotteriemonopol in der
momentan praktizierten Form verfassungswidrig ist. Es sind keine
Gründe ersichtlich, ein derartiges Monopol weiterhin zu
rechtfertigen. Weder im Bereich der Sportwette noch beim
Lotteriemonopol entspricht die derzeitige gesetzliche und
tatsächliche Ausgestaltung den Anforderungen der Verfassung.
Entweder muss der gesamte Glücksspielbereich am Thema Suchtprävention
mit allen Konsequenzen ausgerichtet sein oder der Markt ist auch
privaten Veranstaltern zugänglich zu machen. Solange diesen
Anforderungen nicht entsprochen wird, fehlt es an jeglicher
Berechtigung eines Staatsmonopols für das Lotteriewesen
einschließlich der Sportwetten in Bayern.

Der derzeit geplante neue Staatsvertrag der Länder nimmt den
Lotteriebereich von den strengen vom Verfassgericht gestellten
Anforaderungen in wesentlichen Teilen aus. Für den Bereich der
staatlichen Sportwette macht der Entwurf des Staatsvertrages nur
halbherzige Vorgaben. Sollte der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
in der vorliegenden Form verabschiedet werden, wird der Deutsche
Buchmacherverband gezwungen sein, auch gegen ein Bayerisches
Zustimmungsgesetz zu einem derartigen Staatsvertrag Popularklage
einzureichen.

Der Deutsche Buchmacherverband verspricht sich von diesem Vorgehen
eine grundsätzliche Klärung für die erforderlichen Kriterien und
Auflagen für den staatlichen Monopolbetrieb bei Lotterien und
Sportwetten.

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43972
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43972.rss2

Kontaktadresse
Deutscher Buchmacherverband Essen eV
Eva Hülsenbeck
Tel. 0201/79 03 29
Fax 0201/78 88 92
e-mail: bsg.buchmacher.essen@t-online.de


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