LVZ: Auch ALG-II-Bezieher werden vor der mit der Gesundheitsreform geplanten Kassen-Zusatzprämie geschützt sein
Geschrieben am 22-10-2006 |
Leipzig (ots) - Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II können, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe), neben Sozialhilfe-Empfängern und Rentnern, die eine staatliche Grundsicherung erhalten, davon ausgehen, dass im Zweifelsfall der mit der Gesundheitsreform geplante Zusatzbeitrag von einer Höhe bis zu acht Euro aus dem allgemeinen Steuersäckel übernommen und nicht dem Betroffenen aufgebürdet wird. Die Gesundheitsexpertin und stellvertretende SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sagte der Zeitung: "Es wird garantiert sein, dass das Existenzminimum, das mit der Arbeitslosengeld-II-Leistung abgedeckt ist, durch eventuelle Zusatzbeiträge nicht unterschritten wird." Aus Regierungskreisen wurde der Zeitung ergänzend bestätigt, dass ALG-II-Bezieher durch den am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Gesundheitsreform doppelt vor unsozialen Wirkungen durch den Zusatzbeitrag geschützt werden sollen: Für ALG-II-Bezieher gebe es "das Sonderkündigungsrecht", so dass Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben wollen, sofort, ohne die sonst übliche zweimonatige Kündigungsfrist, gewechselt werden können. Sollte es darüber hinaus trotzdem zu sozialen Härten kommen, werde sichergestellt sein, "dass dann die Gemeinschaft aller Steuerzahler und nicht der Einzelne zur Kasse gebeten wird".
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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