Singhammer/Noll: Prostitutionsgesetz ist wirkungslos
Geschrieben am 25-10-2006 |
Berlin (ots) - Zu dem heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellten ersten Teil des Evaluationsberichtes des Prostitutionsgesetzes erklären der familien- und frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB und die zuständige Berichterstatterin, Michaela Noll MdB:
Aussagen, wie diese, "dass das Gesetz bislang weitgehend ins Leere läuft" oder dass "das ProstG ein Gesetz mit begrenzter Reichweite ist", sind eindeutig.
Spätestens bei dem Satz "Die Frage nach dem Erreichen der Intention des ProstG kann nicht eindeutig beantwortet werden" wird klar, dass das Gesetz seine erhoffte Wirkung eindeutig verfehlt hat. Die von den Grünen angekündigte Verbesserung der Situation von Prostituierten ist nicht eingetroffen.
Schaut man sich die einzelnen Punkte an, sieht das Ergebnis entsprechend aus:
Ein Ziel war es, die Prostituierten materiell und sozial abzusichern, indem abhängige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Der Bericht sagt dazu: "Fakt ist, dass es bis zum heutigen Zeitpunkt nur vereinzelte Arbeitsverträge in der Prostitution gibt." Und: "Drei Jahre nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kann noch nicht von einer gelungenen sozialen Absicherung von Prostituierten durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gesprochen werden."
Ein weiteres Ziel war, die rechtliche Situation der Prostituierten zu verbessern, indem ihnen die zivilrechtliche Klagemöglichkeit eingeräumt wurde. "Auch wenn Prostituierte nunmehr einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung geleisteter Dienste haben, steht deren Durchsetzung auf gerichtlichem Wege häufig die Anonymität der Kunden entgegen", heißt es dazu in dem Bericht.
Auch sollten Verbesserungen hinsichtlich der Kranken- und Rentenversicherung erreicht werden. Fakt ist jedoch: "Bisher ist der Zugang von Prostituierten zur gesetzlichen Sozialversicherung offenbar eher nicht gelungen." Und: "Eine freiwillige Alterssicherung wäre für viele möglich, wird jedoch nicht genutzt."
Der ideologisch zwanghafte Versuch, Prostitution als quasi bürgerliches Berufsbild zu etablieren, ist gescheitert. Das Prostitutionsgesetz ist daher revisionsbedürftig.
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