Bernhardt: Kabinett bringt Reform der Erbschaftsteuer auf den Weg
Geschrieben am 25-10-2006 |
Berlin (ots) - Zum Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt den heute im Kabinett beschlossenen Entwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge.
Jährlich stehen zahlreiche Unternehmen vor einem Generationswechsel. Das Institut für Mittelstandsforschung geht von rd. 70.000 Unternehmen mit rd. 680.000 Beschäftigten aus. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Unternehmen den Generationswechsel ohne Beeinträchtigung durch Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer vollziehen und so weiter einen wichtigen Beitrag für Wachstum und Beschäftigung leisten können. Damit setzen wir Vorgaben des Koalitionsvertrages um, für die sich die Union im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eingesetzt hatte:
Zum Erhalt von Arbeitsplätzen soll hinsichtlich des produktiven Vermögens wie z. B. Maschinen für jedes Jahr der Unternehmensfortführung die auf das übertragende Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden und ganz entfallen, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.
Voraussetzung für diese sog. Abarbeitungsregelung wird sein, dass das Unternehmen in einem dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt wird. Diese "atmende" Arbeitsplatzklausel wird den betriebswirtschaftlichen Realitäten gerecht und konnte seitens der Union gegenüber einer starren Arbeitsplatzklausel, die allein auf die Anzahl der Arbeitsplätze abstellt, durchgesetzt werden.
Aber auch in weiteren Punkten trägt der Gesetzentwurf die Handschrift der Union: Zunächst ist hervorzuheben, dass die in den Gesetzentwürfen der vergangenen Legislaturperiode vorgesehene Obergrenze von 100 Mio. Euro entfällt. Darüber hinaus soll bei der Frage der erforderlichen Mindestbeteiligungsquote bei Kapitalgesellschaften von mehr als 25 Prozent nicht - wie zunächst vorgesehen - auf den Begünstigten, sondern auf den Erblasser/Schenker abgestellt werden; dabei soll eine geringere Beteiligungsquote genügen, wenn die Gesellschafter unwiderruflich verpflichtet sind, über ihre Anteile einheitlich zu verfügen. Des Weiteren wird es eine Freigrenze von 100.000 Euro für Betriebsvermögen geben sowie die Möglichkeit, betriebliche Schulden beim nicht begünstigten Betriebsvermögen vollständig in Ansatz bringen zu können. Auch wird Unternehmensvermögen in anderen EU-Staaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums einbezogen.
Besonders zu begrüßen ist auch, dass die Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - zum 1. Januar 2007 in Kraft treten können. Auch wenn der Gesetzentwurf dieses Jahr nicht mehr verabschiedet werden kann, so können diese begünstigten Regelungen dennoch zum 1. Januar 2007 wirksam werden. Der Gesetzentwurf räumt den betroffenen Unternehmern ein entsprechendes Antragsrecht auf eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung ein.
Die Unternehmensnachfolge wird künftig leichter sein und insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen entlasten!
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