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Bernhardt: Kabinett bringt Reform der Erbschaftsteuer auf den Weg

Geschrieben am 25-10-2006

Berlin (ots) - Zum Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2006 zum
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Otto Bernhardt MdB:

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt den heute im Kabinett
beschlossenen Entwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge.

Jährlich stehen zahlreiche Unternehmen vor einem
Generationswechsel. Das Institut für Mittelstandsforschung geht von
rd. 70.000 Unternehmen mit rd. 680.000 Beschäftigten aus. Mit dem nun
vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Unternehmen den
Generationswechsel ohne Beeinträchtigung durch Erbschaft- bzw.
Schenkungsteuer vollziehen und so weiter einen wichtigen Beitrag für
Wachstum und Beschäftigung leisten können. Damit setzen wir Vorgaben
des Koalitionsvertrages um, für die sich die Union im Rahmen der
Koalitionsverhandlungen eingesetzt hatte:

Zum Erhalt von Arbeitsplätzen soll hinsichtlich des produktiven
Vermögens wie z. B. Maschinen für jedes Jahr der
Unternehmensfortführung die auf das übertragende Unternehmen
entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden und ganz
entfallen, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe
fortgeführt wird.

Voraussetzung für diese sog. Abarbeitungsregelung wird sein, dass
das Unternehmen in einem dem Gesamtbild der wirtschaftlichen
Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt wird. Diese "atmende"
Arbeitsplatzklausel wird den betriebswirtschaftlichen Realitäten
gerecht und konnte seitens der Union gegenüber einer starren
Arbeitsplatzklausel, die allein auf die Anzahl der Arbeitsplätze
abstellt, durchgesetzt werden.

Aber auch in weiteren Punkten trägt der Gesetzentwurf die
Handschrift der Union: Zunächst ist hervorzuheben, dass die in den
Gesetzentwürfen der vergangenen Legislaturperiode vorgesehene
Obergrenze von 100 Mio. Euro entfällt. Darüber hinaus soll bei der
Frage der erforderlichen Mindestbeteiligungsquote bei
Kapitalgesellschaften von mehr als 25 Prozent nicht - wie zunächst
vorgesehen - auf den Begünstigten, sondern auf den Erblasser/Schenker
abgestellt werden; dabei soll eine geringere Beteiligungsquote
genügen, wenn die Gesellschafter unwiderruflich verpflichtet sind,
über ihre Anteile einheitlich zu verfügen. Des Weiteren wird es eine
Freigrenze von 100.000 Euro für Betriebsvermögen geben sowie die
Möglichkeit, betriebliche Schulden beim nicht begünstigten
Betriebsvermögen vollständig in Ansatz bringen zu können. Auch wird
Unternehmensvermögen in anderen EU-Staaten und Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums einbezogen.

Besonders zu begrüßen ist auch, dass die Erleichterungen bei der
Unternehmensnachfolge - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - zum 1.
Januar 2007 in Kraft treten können. Auch wenn der Gesetzentwurf
dieses Jahr nicht mehr verabschiedet werden kann, so können diese
begünstigten Regelungen dennoch zum 1. Januar 2007 wirksam werden.
Der Gesetzentwurf räumt den betroffenen Unternehmern ein
entsprechendes Antragsrecht auf eine rückwirkende Anwendung der neuen
Regelung ein.

Die Unternehmensnachfolge wird künftig leichter sein und
insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen entlasten!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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