Rheinische Post: Verbots-Irrtum
Geschrieben am 13-11-2006 |
Düsseldorf (ots) - Von Stefan Reker
Die aktuelle Debatte über ein Verbot der rechtsextremistischen NPD entspringt einmal mehr dem Missverständnis, dass derjenige der größte Antifaschist sei, der am lautesten nach einem Parteienverbot ruft. Dabei verrät es eher eine gewisse Ratlosigkeit, wie zu verhindern ist, dass sich junge Leute vom Rechtsextremismus anlocken lassen. Die Präsidentin des Zentralrats der Juden, Knobloch, hat es auf den Punkt gebracht: Die Gesinnung lässt sich nicht gesetzlich verbieten, wichtiger sind politische Auseinandersetzung und Bildung. Das erfordert Alltagsarbeit jedes Demokraten - unspektakulär, aber flächendeckend. Das bringt freilich keine Schlagzeilen wie pseudo-markige Verbotsrufe. Wer ein neues Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht fordert, sollte das Ende bedenken. Schon 2003 drohte das Verfahren in Karlsruhe zu scheitern - auch ohne den Skandal, dass V-Leute des Verfassungsschutzes im Verbotsantrag als NPD-Quellen auftauchten. In der Demokratie entspricht das Parteienverbot einem politischen Todesurteil. Da reicht es eben nicht aus, dass alle Demokraten eine Partei ekelhaft finden, um sie zu verbieten. Sie muss eine ernste Gefahr für die Verfassungsordnung sein, was die NPD bei weitem nicht ist - zum Glück.
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