Bornheim, 02.08.2005 - Durch den zum 1. Juli eingeführten Zusatzbeitrag für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten sich neben der Beitragslast auch die Machtverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Krankenkassen nachhaltig verschieben. Dies berichtet der GKV-Branchendienst 'krankenkassen-direkt.de'. Eine Neuverteilung der Stimmen im Verwaltungsrat und damit dem 'obersten Kassenparlament' würde seit Juli 2005 erstmals zu Gunsten der Arbeitnehmerseite ausfallen. Bisher teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere noch bei Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen die Macht jeweils zur Hälfte (paritätisch).
Bisherige Machtverteilung historisch bedingt
Die bisherige, historisch bedingte Zusammensetzung der Verwaltungsräte bei Krankenkassen ist nach Ansicht des Dienstes überholt. Die wesentlichen Gründe für eine Parität seien spätestens mit der Einführung der 'freien Kassenwahl' ab 1996 und dem Wegfall der arbeitgeberbezogenen 'Zwangszuweisung' der Versicherten an eine Krankenkasse sowie dem Ende der hälftigen Finanzierung durch den ab Juli 2005 geltenden Zusatzbeitrag für Versicherte entfallen. Diesen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Bruttolohns zahlen die Versicherten ohne Arbeitgeberanteil alleine, wodurch sich das Beitragsverhältnis von zuvor 50/50 auf 47/53 Anteile (6,65 zu 7,55 Punkte des durchschnittlichen Gesamt-Beitragssatzes) verschoben habe. Mit der Mehrheit im Kassenparlament könnten die Versicherten nicht nur die Höhe der Vorstandsvergütung, sondern nahezu das vollständige autonome Recht der Kankenkasse beschließen. Darunter fielen insbesondere auch die satzungsmäßigen Mehrleistungen, der Haushaltsplan sowie die Auflösung oder Fusion der Kasse.
Aktuelle Rechtslage reicht für Neuverteilung
Für die angepasste Sitzeverteilung in den Verwaltungsräten der Kassen wäre nach Ansicht von Jost Seidel, Chef des GKV-Dienstes, nicht mal eine Gesetzesänderung notwendig. Das Sozialgesetzbuch regele schon jetzt, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsrates bei den Krankenkassen vom jeweiligen Spitzenverband geändert werden kann. Eine Stimmverteilung würde dabei insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen für Ersatzkassen kein Dogma in der GKV brechen. Bei Ersatzkassen sei der Verwaltungsrat bereits heute ausschließlich mit Versichertenvertretern besetzt.
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Quelle: Pressrelations.de