Rheinland-Pfalz will für Käfighennen beim Bundesverfassungsgericht klagen / VIER PFOTEN begrüßt Ankündigung einer Normenkontrollklage gegen Käfigbatterien
Geschrieben am 17-11-2006 |
Hamburg (ots) - Wie Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad gestern mitteilten, will die rheinland-pfälzische Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Käfighaltung von Legehennen klagen. Die Entscheidung darüber wird das Kabinett am kommenden Dienstag treffen. "VIER PFOTEN begrüßt diesen Entschluss ausdrücklich. Bereits 1999 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Legebatterien gegen das Tierschutzgesetz verstoßen," sagt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN.
Trotz dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesrat im April 2006 den für das kommende Jahr geplanten Ausstieg aus der Käfighaltung wieder zurückgenommen. Stattdessen beschlossen die Länder die Einführung so genannter "Kleingruppenhaltungen" und längere Laufzeiten für konventionelle Käfigbatterien und ausgestaltete Käfige.
"Mit seiner Entscheidung will der Bundesrat ein tierquälerisches Haltungssystem für viele Jahre etablieren. Diese Entscheidung kommt nun auf den juristischen Prüfstand", erklärt Wartenberg. "VIER PFOTEN ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundesrats-Beschluss für rechtswidrig befinden wird. Denn auf der Fläche eines DIN A4-Blattes ist eine artgemäße Hennenhaltung unmöglich."
Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17477.rss2
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Thomas Pietsch, Diplom-Biologe 040/399 249-35 oder 0171/4910784
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