Gehb/Krings: Urheber müssen besser geschützt werden
Geschrieben am 17-11-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries MdB erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Mit der Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie in nationales Recht wird ein Schritt in die richtige Richtung zu einem besseren Schutz geistigen Eigentums gemacht.
Allerdings gilt dies nicht für den Bereich des Urheberrechts, soweit es um Inhalt und Reichweite des Auskunftsanspruches des Urhebers geht. Bislang darf dieser zum Beispiel keine Auskunft vom Internet-Service-Provider verlangen, wenn er feststellt, dass auf einer Tauschbörse im Internet illegal sein Werk angeboten wird. Es bleibt ihm nur die Möglichkeit, ein Strafverfahren anzustrengen, in der Hoffnung, bei den Ermittlungen an die Daten des Rechteverletzers zu gelangen.
Auch die im Referentenentwurf vorgeschlagene Regelung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches gegen den Internet-Service-Provider erfüllt immer noch nicht die Erwartungen an eine effektive Rechtsdurchsetzung auf Seiten des Urhebers. Vielmehr unterliegt sie vielen Beschränkungen, die das Instrument zu einem zahnlosen Tiger machen. Es muss daher eine Regelung gefunden werden, die den Auskunftsanspruch praxistauglicher macht.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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