Westdeutsche Zeitung: Bitterer Nachgeschmack = Von Horst Kuhnes
Geschrieben am 24-11-2006 |
Düsseldorf (ots) - Noch ist die Einstellung des Mannesmann-Verfahrens nicht endgültig. Noch fehlt die Zustimmung des Vorsitzenden Richters Stephan Drees. Aber die wirder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Mittwoch geben - und damit das größte deutsche Wirtschaftsstrafverfahren endgültig beenden.
Rein juristisch sind die Argumente sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwaltschaft für die Einstellung sogar nachvollziehbar: Trotz der klaren Vorgaben des Bundesgerichtshofes konnte die Staatsanwaltschaft nicht sicher von einer Verurteilung der Angeklagten ausgehen. Denn selbst der BGH hatte in seiner Entscheidung eingeräumt, es könnte schwierig werden, den Angeklagten nachzuweisen, dass sie sich über die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns bewusst waren. Die Verwirklichung dieses so genannten "subjektiven Tatbestands" ist jedoch für eine Bemessung der Schuld und eine Verurteilung notwendige Voraussetzung. Hinzu kommt, dass im Falle einer Verurteilung von Ackermann, Esser und Co. dann die Riege der Star-Verteidiger in die Revision nach Karlsruhe gegangen wäre - und in Folge möglicherweise sogar eine dritte Runde vor dem Düsseldorfer Landgericht hätte stattfinden müssen. An den finanziellen Möglichkeiten der Angeklagten wäre ein solch langer Rechtsstreit jedenfalls kaum gescheitert.
Diese Unwägbarkeiten sind mit der Einstellung des Verfahrens jedoch ausgeschlossen. Und - rein juristisch - ist auch das "öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung beseitigt, sobald die Angeklagten die Geldauflagen gezahlt haben. Dennoch wird der Prozess einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Denn bei vielen Menschen im Lande wird der Eindruck bleiben, die "Großen" hätten sich (wieder einmal) freigekauft.
Originaltext: Westdeutsche Zeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62556 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62556.rss2
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