Berlin, 21. Dezember 2004 - Deutschland führt als erstes EU-Land eine spezielle Notrufnummer zum Sperren abhanden gekommener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderer elektronischer Berechtigungen ein. Unter der Rufnummer 116 116 wird Mitte nächsten Jahres ein bundesweiter Sperrdienst eingerichtet, der aus dem Inland entgeltfrei erreichbar ist.
Bundesinnenminister Otto Schily, der die Projektidee als Schirmherr bis zum Ausschreibungsbeginn begleitet hat, erklärt: 'Der vermehrte Missbrauch gestohlener Karten macht es erforderlich, das Sperren der Karten so einfach wie möglich zu machen. Die Notrufnummer 116 116 wird weltweit die erste einheitliche Sperrnummer für elektronische Berechtigungen sein. Deutschland übernimmt damit eine Vorreiterrolle. Der Sperr-Notruf gewährleistet einen schnelleren und besseren Schutz bei Diebstahl und Verlust von Bank-Karten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen. Ich ermutige alle Banken, Kreditkartenunternehmen, Mobilfunkanbieter und andere Kartenanbieter sich dem Sperr-Notruf 116 116 anzuschließen, um ihren Kunden diesen Schutz zu bieten. Nur wenn möglichst alle den neuen Service nutzen, ist ein effektiver Schutz der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. '
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte am 20.Oktober 2004 das Zuteilungsverfahren eröffnet. Als Ausschreibungsge-winner wurde heute Sperr e.V. bekannt gegeben. Sperr e.V. ist ein Verein für Sicherheit in der Informationsgesellschaft und Partner der Initiative D21. Allein für das Sperren von EC- und Kreditkarten existieren in Deutschland bisher mehr als 100 Servicenummern. Rund 6 Millionen Sperrungen werden pro Jahr in Deutschland vorgenommen, schätzt der Sperr e.V. Der Verein rechnet, dass potenziell mindestens 40 Millionen Euro Schäden allein durch das schnellere Sperren der Zahlkarten und Kundenkarten verhindert werden könnten.
Ab 1. Januar 2005 wird Sperr e.V. mit den Vorbereitungen für die Inbetriebnahme beginnen. Ab Sommer nächsten Jahres ermittelt die zentrale Sperrvermittlung bei Anruf der 116 116 die zuständigen Herausgeber der einzelnen Karten. Anschließend wird der Anrufende nacheinander mit deren Sperrdiensten verbunden. Hier muss sich der Hilfesuchende legitimieren; ein Missbrauch der Notrufnummer ist so ausgeschlossen. Die Sperrvermittlung ist rund um die Uhr erreichbar. Vorherige Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Nach Auflage der Bundesregierung wird der Anruf im Inland gebührenfrei sein; aus dem Ausland fallen die Verbindungskosten nach Deutschland an. Die Vermittlungskosten tragen die beteiligten Unternehmen. Darüber hinaus soll der Sperr-Notruf so gestaltet sein, dass er auch für Sprach- und Hörgeschädigte nutzbar ist.
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