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Bleser/Klöckner: Flexiblere Regelungen im Sinne der deutschen Weinwirtschaft

Geschrieben am 31-01-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen Verabschiedung des Dritten Gesetzes
zur Änderung des Weingesetzes im Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner
MdB:

Mit den heute beschlossenen Änderungen des Weingesetzes werden die
gesetzlichen Regelungen an die Entwicklungen in den deutschen
Anbaugebieten angepasst und sorgen so für eine größere Flexibilität
in der Weinwirtschaft. So können demnächst u. a.
Wiederbepflanzungsrechte in ein anderes Anbaugebiet übertragen sowie
Hektarerträge zwischen Steil- und Flachlagen saldiert werden. Mit der
Einführung der Bezeichnung "Prädikatswein" und der Gebietsbenennung
"Mosel" werden die Bemühungen um eine verbraucherorientierte und
einfach verständliche Etikettierung und Kennzeichnung verstärkt.

Eine weitere Änderung betrifft das Abgabensystem für den Deutschen
Weinfonds, die der aktuellen Marktsituation Rechnung trägt. Die
bisherige Regelung, die eine Abgabe des Lebensmittelhandels und der
Gastronomie vorsieht, hat sich vor dem Hintergrund des härter
werdenden Wettbewerbs deutscher Weine mit internationalen
Erzeugnissen als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Künftig wird die
Handelsabgabe ausschließlich von den Betrieben erhoben, die Wein
herstellen und abfüllen. Dabei ist die Direktvermarktung an den
Endverbraucher von der Abgabe ausgenommen. Dies stellt - zusammen mit
einer neu eingeführten Freibetragsgrenze - eine Ausgewogenheit der
Regelung sicher.

Es ist zu begrüßen, dass der Ausgangspunkt der vereinbarten
Änderungen nicht in der Umsetzung europäischer Vorgaben lag, sondern
auf Vorschläge aus der Weinwirtschaft zurückgeht. Die
Branchenverbände hatten sich erfreulicherweise auf ein gemeinsames
Positionspapier insbesondere zur zukünftigen Finanzierung des
Deutschen Weinfonds verständigen können. Dies ist ein Musterbeispiel
für das Setzen politischer Rahmenbedingungen.

Wir haben diese Vorschläge umgesetzt und damit die Weinwirtschaft
mit dem Instrumentarium ausgerüstet, das sie zur Festigung ihrer
Wettbewerbsstellung benötigt. Mit der wirtschaftsnahen Ausgestaltung
der gesetzlichen Vorgaben haben die deutschen Weinerzeuger beste
Voraussetzungen, sich mit ihren herausragenden Produkten im
internationalen Vergleich zu behaupten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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