Bleser/Klöckner: Flexiblere Regelungen im Sinne der deutschen Weinwirtschaft
Geschrieben am 31-01-2007 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Mit den heute beschlossenen Änderungen des Weingesetzes werden die gesetzlichen Regelungen an die Entwicklungen in den deutschen Anbaugebieten angepasst und sorgen so für eine größere Flexibilität in der Weinwirtschaft. So können demnächst u. a. Wiederbepflanzungsrechte in ein anderes Anbaugebiet übertragen sowie Hektarerträge zwischen Steil- und Flachlagen saldiert werden. Mit der Einführung der Bezeichnung "Prädikatswein" und der Gebietsbenennung "Mosel" werden die Bemühungen um eine verbraucherorientierte und einfach verständliche Etikettierung und Kennzeichnung verstärkt.
Eine weitere Änderung betrifft das Abgabensystem für den Deutschen Weinfonds, die der aktuellen Marktsituation Rechnung trägt. Die bisherige Regelung, die eine Abgabe des Lebensmittelhandels und der Gastronomie vorsieht, hat sich vor dem Hintergrund des härter werdenden Wettbewerbs deutscher Weine mit internationalen Erzeugnissen als nicht mehr zeitgemäß erwiesen. Künftig wird die Handelsabgabe ausschließlich von den Betrieben erhoben, die Wein herstellen und abfüllen. Dabei ist die Direktvermarktung an den Endverbraucher von der Abgabe ausgenommen. Dies stellt - zusammen mit einer neu eingeführten Freibetragsgrenze - eine Ausgewogenheit der Regelung sicher.
Es ist zu begrüßen, dass der Ausgangspunkt der vereinbarten Änderungen nicht in der Umsetzung europäischer Vorgaben lag, sondern auf Vorschläge aus der Weinwirtschaft zurückgeht. Die Branchenverbände hatten sich erfreulicherweise auf ein gemeinsames Positionspapier insbesondere zur zukünftigen Finanzierung des Deutschen Weinfonds verständigen können. Dies ist ein Musterbeispiel für das Setzen politischer Rahmenbedingungen.
Wir haben diese Vorschläge umgesetzt und damit die Weinwirtschaft mit dem Instrumentarium ausgerüstet, das sie zur Festigung ihrer Wettbewerbsstellung benötigt. Mit der wirtschaftsnahen Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben haben die deutschen Weinerzeuger beste Voraussetzungen, sich mit ihren herausragenden Produkten im internationalen Vergleich zu behaupten.
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