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Südwest Presse: Kommentar zur RAF / Klar

Geschrieben am 22-04-2007

Ulm (ots) - 1985 urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart, die
Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Fahrern
Wolfgang Göbel und Georg Wurster hätten Christian Klar, Knut Folkerts
und Günter Sonnenberg verübt. Hatte das Bundesamt für
Verfassungsschutz zuvor Hinweise darauf, dass Stefan Wisniewski der
Todesschütze war, und dies verheimlicht? Und weiß das
Bundeskriminalamt seit 1990, ohne es der Bundesanwaltschaft
mitzuteilen, dass sich Folkerts am Tattag, dem 7. April 1977, in
Amsterdam aufhielt? Das wäre ungeheuerlich.
Die Konsequenzen aus den Enthüllungen, sollten sie beweisbar richtig
sein, wären erheblich: Wisniewski hat zwar bis 1999 zwanzig Jahre
wegen der Morde und der Entführung im Falle Hanns Martin Schleyer
abgesessen, müsste aber wegen Buback erneut vors Gericht und ins
Gefängnis. Und Polizistenmörder Folkerts, er saß von 1977 bis 1995,
wäre zu Unrecht wegen Buback verurteilt.
Anders, als sich Bubacks Sohn Michael dies wünscht, sollten die neuen
Erkenntnisse keinen Einfluss auf Klars Gnadengesuch haben. Er war als
Lenker des Fluchtfahrzeugs tatbeteiligt. Außerdem ist Buback nur ein
Teil seines Sündenregisters von neun Morden und elf Mordversuchen.
Auf einen Zöllner, der schwer verletzt am Boden lag, hat er noch
zweimal abgedrückt. Und einer Schweizerin, deren Auto er brauchte,
hat er aus der Nähe in die Brust geschossen. Leichen pflastern seinen
Weg, auch wenn Bubacks nicht unmittelbar dazu zählen sollte.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
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Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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