Südwest Presse: Kommentar zur RAF / Klar
Geschrieben am 22-04-2007 |
Ulm (ots) - 1985 urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart, die Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Fahrern Wolfgang Göbel und Georg Wurster hätten Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg verübt. Hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz zuvor Hinweise darauf, dass Stefan Wisniewski der Todesschütze war, und dies verheimlicht? Und weiß das Bundeskriminalamt seit 1990, ohne es der Bundesanwaltschaft mitzuteilen, dass sich Folkerts am Tattag, dem 7. April 1977, in Amsterdam aufhielt? Das wäre ungeheuerlich. Die Konsequenzen aus den Enthüllungen, sollten sie beweisbar richtig sein, wären erheblich: Wisniewski hat zwar bis 1999 zwanzig Jahre wegen der Morde und der Entführung im Falle Hanns Martin Schleyer abgesessen, müsste aber wegen Buback erneut vors Gericht und ins Gefängnis. Und Polizistenmörder Folkerts, er saß von 1977 bis 1995, wäre zu Unrecht wegen Buback verurteilt. Anders, als sich Bubacks Sohn Michael dies wünscht, sollten die neuen Erkenntnisse keinen Einfluss auf Klars Gnadengesuch haben. Er war als Lenker des Fluchtfahrzeugs tatbeteiligt. Außerdem ist Buback nur ein Teil seines Sündenregisters von neun Morden und elf Mordversuchen. Auf einen Zöllner, der schwer verletzt am Boden lag, hat er noch zweimal abgedrückt. Und einer Schweizerin, deren Auto er brauchte, hat er aus der Nähe in die Brust geschossen. Leichen pflastern seinen Weg, auch wenn Bubacks nicht unmittelbar dazu zählen sollte.
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