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Aigner/Kretschmer: Stammzellgesetz muss novelliert werden

Geschrieben am 09-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zur
Stammzellforschung im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages erklären die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung, Ilse Aigner MdB
und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss, Michael
Kretschmer MdB:

Die Anhörung hat gezeigt: Wir müssen das Stammzellgesetz
überarbeiten. In den kommenden Wochen muss es darum gehen,
fraktionsoffen über Gruppenanträge zu diskutieren und zu sehen,
welche Änderungen die Mehrheit des Deutschen Bundestages mit trägt.
Eine Klärung der Strafandrohung sowie eine Änderung der
Stichtagsregelung sind hierbei zentral.

Auf jeden Fall muss der Kern des Gesetzes erhalten werden: Von
Deutschland darf kein Anreiz zur Erzeugung und zum Verbrauch von
Embryonen ausgehen! Derzeit gibt es jedoch weltweit bereits ca. 500
für die Forschung geeignete embryonale Stammzelllinien. Es gibt daher
nach Einschätzung der Wissenschaftler keinen Hinweis, dass eine
Erleichterung der Stammzellforschung in Deutschland einen solchen
Anreiz schaffen würde.

Ziel des Stammzellgesetzes ist es aber auch, die Forschung an
humanen embryonalen Stammzellen auch in Deutschland in engen Grenzen
und für hochrangige Forschungsziele zu erlauben. Dies betrifft vor
allem die Entwicklung von Therapien für bisher unheilbare
Krankheiten. Die Anhörung hat gezeigt, dass deutsche Forscher aber de
facto insbesondere durch den deutschen Stichtag 1.1.2002 immer
stärker eingeschränkt werden. Nur embryonale Stammzellen, die vor
diesem Datum hergestellt wurden, dürfen derzeit in Deutschland für
die Forschung verwendet werden. Sie weisen jedoch erhebliche
qualitative Mängel auf und sind zunehmend für die wissenschaftliche
Arbeit ungeeignet. Es wurde in der Anhörung auch ganz klar: Adulte
Stammzellen können embryonale Stammzellen nicht ersetzen. Vielmehr
ergänzen sich die Forschungsarbeiten an beiden Zelltypen gegenseitig.
Um dem Ziel des Stammzellgesetzes, Forschung in den genannten Grenzen
zu ermöglichen, gerecht zu werden, muss also das Gesetz geändert
werden.

Wir sehen zudem den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber in der
Pflicht, die Frage der Strafandrohung für Forscher klar zu regeln.
Die hohe Rechtsunsicherheit, die deutsche Forscher heute insbesondere
bei internationalen Kooperationen hinnehmen müssen, halten wir für
inakzeptabel. Unsere Forscher müssen das Strafbarkeitsrisiko klar
einschätzen können. Das ist, wie hochkarätige Juristen heute
dargelegt haben, derzeit nicht der Fall.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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