Lovells berät die europäische Kommission bei der Duchsetzung des europäischen Beihilferechts
Geschrieben am 07-04-2006 |
Frankfurt am Main (ots) -
Die Europäische Kommission hat heute eine Studie über die Anwendung des EU-Beihilferechts auf nationaler Ebene veröffentlicht. Die Studie wurde von international anerkannten Beihilferechtsexperten, darunter der Leiter der Beihilfepraxis der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Lovells, Jacques Derenne, sowie weiteren Anwälten von Lovells, erstellt.
Die Studie ist Teil des von der Europäischen Kommission im Juni 2005 initiierten Aktionsplans "Staatliche Beihilfen". Der Aktionsplan benennt die Leitlinien für eine umfassende Reform des Beihilferechts und der Beihilfeverfahren.
In der Studie wird anhand von Gerichtsentscheidungen aus 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union überprüft, ob und inwieweit das europäische Beihilfenrecht auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der Maßnahmen untersucht, mit denen die Mitgliedstaaten unrechtmäßige Beihilfen von Beihilfeempfängern zurückfordern. Zudem formulieren die Autoren der Studie Empfehlungen, wie die Durchsetzung des Beihilferechts auf nationaler Ebene verbessert werden kann. Damit leistet die Studie einen wesentlichen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Reform der europäischen Beihilfepolitik.
Die Studie untergliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden Entscheidungen nationaler Gerichte mit beihilferechtlichem Bezug untersucht. Seit 1999 hat sich die Zahl der Fälle mehr als verdreifacht und die meisten Entscheidungen entfallen auf Gerichte in Deutschland, Italien und Frankreich. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Privatpersonen und Unternehmen berufen sich insbesondere dann auf beihilferechtliche Vorschriften, wenn sie staatlich auferlegte Belastungen abwehren wollen. So betrafen ungefähr 50% der untersuchten Entscheidungen vermeintlich diskriminierende Steuerbelastungen.
- Auf Beschwerden, in denen sich Unternehmen direkt gegen eine Beihilfe für einen ihrer Wettbewerber wenden, entfallen nur 19% der untersuchten Entscheidungen.
- Es gibt bislang nicht eine einzige Entscheidung - in keinem der 15 untersuchten Mitgliedstaaten - in der ein nationales Gericht einer Privatperson oder einem Unternehmen Schadensersatz wegen Verletzung beihilferechtlicher Vorschriften gewährt hätte.
Im weiten Teil der Studie wird anhand von Beispielen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien untersucht, auf welche Hindernisse die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen der Kommission stoßen. Die Autoren der Studie kommen zwar zu dem Ergebnis, dass die Rückforderungsentscheidungen mittlerweile besser umgesetzt werden, stellen aber zugleich auch fest, dass es immer noch erhebliche Schwierigkeiten gibt:
- Es ist oft unklar, wer auf Seiten des jeweiligen Mitgliedstaates für die Rückforderung zuständig ist. Die Kompetenzzuordnung wird noch dadurch erschwert, dass Beihilfen häufig auf Länderebene oder kommunaler Ebene gewährt werden.
- In keinem der untersuchten Mitgliedstaaten gibt es klar definierte Verfahrensvorschriften für die Rückforderung von Beihilfen. Insbesondere bei der Anwendung einstweiliger Maßnahmen gibt es in keinem der Mitgliedstaaten eine einheitliche Praxis.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie kommen die Autoren zu folgenden Empfehlungen:
- Die Europäische Kommission sollte neue Leitlinien erarbeiten, die dazu beitragen, die auf nationaler Ebene im Bereich des Beihilfenrechts anwendbaren Standards zu verdeutlichen und zu vereinfachen.
- Die Europäische Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erörtern, inwieweit einheitliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern gegen Empfänger unrechtmäßiger Beihilfen wünschenswert wären.
- "Best Practice"-Leitlinien würden dazu beitragen, die Praxis der Rückforderung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.
Jacques Derenne, Leiter der Praxisgruppe "Beihilfenrecht" von Lovells, eine der führenden und häufig empfohlenen europäischen Kanzleien in diesem Bereich, sagte:
"Ich bin stolz mit meinem Team zu dieser bedeutenden Studie beigetragen zu haben. Sie ist das Ergebnis der sehr guten Zusammenarbeit mit den Kollegen aus anderen Kanzleien unter der Federführung der Europäischen Kommission. Die Tatsache, dass unser Team maßgeblich an der Erstellung der Studie beteiligt war, verdeutlicht die Kompetenz von Lovells im Bereich des Beihilfenrechts."
Im europäischen Vergleich werden in Deutschland besonders viele Beihilfen gewährt, so dass es nicht erstaunlich ist, dass sich ein großer Teil der Studie mit Entscheidungen von deutschen Gerichten auseinandersetzt. Der Mitautor des Kapitels über Deutschland, Daniel von Brevern, Rechtsanwalt bei Lovells in Düsseldorf, erläuterte dazu:
"Die Untersuchung der Gerichtsentscheidungen hat gezeigt, dass Beihilferecht in Deutschland insbesondere dann wahrgenommen wird, wenn es gilt, Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen abzuwehren. Dagegen gab es nur ganz vereinzelte Verfahren, in denen sich Unternehmen unmittelbar dagegen gewehrt haben, dass einer ihrer Wettbewerber durch eine staatliche Subvention gefördert wird. Dies lässt sich in erster Linie damit erklären, dass vielen Unternehmen gar nicht bewusst ist, dass das europäische Beihilferecht eine Grundlage dafür bietet, gegen die Gewährung solcher Subventionen vor deutschen Gerichten vorzugehen."
Die Herausgeber der Studie sind Jacques Derenne (Lovells), Thomas Jestaedt (Jones Day) und Tom Ottervanger (Allen & Overy). Rechtsanwälte von Lovells waren zudem an der Erstellung der Kapitel über Frankreich, Großbritannien, Belgien und Deutschland beteiligt. Das Lovells-Team bestand aus Ciara Kennedy-Loest, Alix Müller-Rappard, Daniel von Brevern, William Broere, Simon Albert und Charlotte Wright sowie Eva Götz.
Eine detaillierte Zusammenfassung über den Hintergrund, die wichtigsten Ergebnissen und Empfehlungen der Studie, ist auf Anfrage erhältlich.
Originaltext: Lovells Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55934 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55934.rss2
Kontakt und weitere Informationen: Dr. Christian Seidenabel PR Manager Germany Lovells Untermainanlage 1 D-60329 Frankfurt am Main Tel.: +49-69-96236-636 Fax: +49-69-96236-100 Email: christian.seidenabel@lovells.com http://www.lovells.com
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