Widmann-Mauz: Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz kann in Kraft treten
Geschrieben am 07-04-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Verzichts des Bundesrates Einspruch gegen das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) zu erheben, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) nunmehr am 01. Mai 2006 in Kraft treten kann. Das Gesetz ist notwendig, um dem Anstieg der Arzneimittelausgaben von 16 % bzw. 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2005 entgegenzuwirken. Denn die Lasten dieser Entwicklung tragen vor allem die Beschäftigten, die wegen steigender Beiträge immer weniger netto in der Tasche haben.
Darüber hinaus tragen wir dafür Sorge, dass deutsche Arbeitsplätze im internationalen Wettbewerb nicht durch weiter steigende Lohnzusatzkosten belastet werden. Wäre das Gesetz in dieser Form nicht gekommen, hätte dies für die gesetzlichen Krankenkassen eine Mehrbelastung von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten bedeutet.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung wird der Innvoationsschutz gestärkt. Künftig sind auch therapeutische Verbesserungen von den Festbeträgen freigestellt. Zum Nachweis einer therapeutischen Verbesserung müssen nunmehr keine Endpunktstudien vorgelegt werden, wenn diese nicht möglich sind bzw. nicht vorliegen. In diesen Fällen sind auch die Ergebnisse anderer geeigneter Studien zu berücksichtigen.
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