26.10.2005 - Zur aktuellen Finanzentwicklung der Bundesagentur für Arbeit erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Mittwoch in Berlin:
'Die Finanzentwicklung der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr zeigt Licht und Schatten.
Erfreulich ist, dass vor allem der Aussteuerungsbetrag, der von der Arbeitslosenversicherung an den Bund abgeführt werden muss, um voraussichtlich 1,3 Mrd. Euro reduziert werden kann. Durch schnellere Vermittlung konnten auch beim Arbeitslosengeld Ausgaben vermieden werden.
Um nachhaltige Handlungsspielräume zu gewinnen, sollte der Aussteuerungsbetrag ganz gestrichen werden. Außerdem sollte die Arbeitslosenversicherung mittelfristig von allen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben entlastet werden. Hierzu zählen z.B. die Existenzgründerförderung und die Ersteingliederung Jugendlicher nach der Schule. Nur dann sind Beitragssenkungen tatsächlich möglich. Bei der mittelfristigen Finanzplanung dürfen auch die positiven Einmaleffekte in 2006 - durch das Vorziehen der Arbeitgeberbeiträge - nicht auf die kommenden Jahre übertragen werden.
Besorgnis erregend ist vor allem der Rückgang der Beitragseinnahmen der BA. Auch in diesem Jahr liegt die Zahl der Beitragszahler um über eine halbe Million unter Vorjahresniveau. Dadurch entstehen im Jahr 2005 Einnahmeausfälle von 1 Mrd. Euro. Dieser Konsolidierungsdruck darf nicht weiter zu Lasten der Arbeitsförderung gehen. Im laufenden Jahr wurden bislang 13,9 % (455 Mio. Euro) des sog. Eingliederungstitels nicht für die dringend nötigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eingesetzt. Insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen sind allein in diesem Jahr um 37,8 % eingebrochen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit darf sich diese Schieflage beim 'Fördern und Fordern' nicht noch verschärfen. Sparen ist kein Selbstzweck, die Bundesagentur für Arbeit hat den Auftrag, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Hierfür müssen die zur Verfügung stehen Mittel sinnvoll eingesetzt werden.
Der DGB würde es begrüßen, wenn im kommenden Jahr der Bundeszuschuss weiter reduziert würde oder gar ein zuschussfreier Haushalt aufgestellt werden könnte. Bei weiter hoher Arbeitslosigkeit und sinkenden Beitragszahlern darf es aber keinesfalls zu weiteren Kürzungen in der Arbeitsförderung zu Lasten von Langzeitarbeitslosen und Ungelernten kommen.'
Quelle: Pressrelations.de