Rheinische Post: Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil im Streit um Politiker-Nebeneinkünfte am 4. Juli
Geschrieben am 13-06-2007 |
Düsseldorf (ots) - Im Streit um die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Politikern will das Bundesverfassungsgericht am 4. Juli 2007 sein Urteil verkünden. Dies berichtet die "Rheinische Post" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Justizkreise. Insgesamt neun Bundestagsabgeordnete hatten in Karlsruhe dagegen geklagt, ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offen zu legen, darunter Friedrich Merz (CDU) und Peter Danckert (SPD).
Ihre Klage richtet sich gegen die im Juni 2005 von der damaligen rot-grünen Mehrheit im Bundestag geänderten Verhaltensregeln für Abgeordnete. Demnach müssen berufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat samt den daraus bezogenen Einkünften dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr überschreiten. Veröffentlicht werden sollen die Nebeneinkünfte als Einordnung in drei Gruppen: 1000 bis 3500 Euro, 3500 bis 7000 Euro oder darüber. Merz hatte unter anderem vor einem Parlament gewarnt, in dem am Ende nur noch Beamte, Studienabbrecher und Berufspolitiker einen Platz fänden.
Originaltext: Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rückfragen bitte an: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2303
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