Allg. Zeitung Mainz: Mit Samthandschuhen (zu Strafrecht)
Geschrieben am 18-07-2007 |
Mainz (ots) - Die Sicherungsverwahrung ist das schwerste Geschütz des deutschen Strafrechts. Ein gefährlicher Täter kann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe im Extremfall bis zum Lebensende eingesperrt bleiben. Sicherungsverwahrung ist also auch eine Art Korrektiv, weil "lebenslänglich" in Deutschland eben nicht lebenslänglich, sondern normalerweise 15, bei schwerer Schuld des Verurteilen in der Regel 20 bis 25 Jahre bedeutet. Aber selbst 25 Jahre sind angesichts abscheulichster Verbrechen nicht gerade viel. Warum ein Serienmörder nicht zu 35 Jahren oder zu wirklichem lebenslänglich verurteilt werden sollte, ist nicht ersichtlich, es wird das Geheimnis der Väter des Strafgesetzbuches bleiben; da erscheint das Korrektiv "Sicherungsverwahrung" besonders sinnvoll. Im Jugendstrafrecht dominiert grundsätzlich der Erziehungsgedanke. Das hat seine Richtigkeit. Allerdings leistet es sich einen etwas merkwürdigen Luxus: Heranwachsende zwischen 18 und 21 können, wenn sie in ihrer geistigen Reife einem Jugendlichen gleichstehen, noch nach Jugend- statt nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden. Dieser Mechanismus war als Ausnahme gedacht, ist mittlerweile aber zum Regelfall geworden. Alles in allem: Im Zweifel werden deutsche Straftäter eher mit Samthandschuhen angefasst. Wem dieses Fazit scharfmacherisch vorkommt, mag sich in die Rolle von Eltern versetzen, deren Kind von einem mehrfach vorbestraften Sexualtäter auf Hafturlaub ermordet wurde. Es geht nicht darum, einer Rache- oder Wegsperr-Justiz das Wort zu reden. Der Rechtsstaat rächt sich nicht, aber er muss - auch mit fühlbaren Strafen - für Gerechtigkeit sorgen, anderenfalls verkommt er zum Nachtwächterstaat. Mit der Möglichkeit, auch für Jugendliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, ist die Politik nun jedenfalls auf einer richtigen Spur.
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