Gehb/Krings: Mehr Sicherheit bei Lizenzen im Insolvenzfall für die Industrie
Geschrieben am 22-08-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heute verabschiedeten Änderung der Insolvenzordnung zur Sicherstellung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen durch das Bundeskabinett erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Insolvenzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Mit der vorgesehenen Gesetzänderung erhalten die Lizenzen über geistige Eigentumsrechte im Insolvenzfall den Schutz zurück, den die Industrie für eine vernünftige wirtschaftliche Nutzung benötigt. Durch den Wechsel von der Konkursordnung zur Insolvenzordnung unterlagen die Lizenzen dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Entschied dieser sich gegen die Weiterführung des Vertrages, blieb dem Lizenznehmer nur ein Schadensersatzanspruch, der jedoch lediglich als einfache Insolvenzforderung deklariert wurde.
Es liegt in der Natur derartiger Lizenzen, dass sie auch beim Lizenznehmer zunächst hohe Entwicklungskosten zur Herbeiführung z. B. der Vertriebsreife eines Produktes verursachen und sich erst über einen längeren Zeitraum rechnen. Das bisher bestehende Wahlrecht des Insolvenzverwalters verkennt genau diesen Umstand. Der Lizenznehmer muss damit rechnen, auf seinen Entwicklungskosten sitzenzubleiben, wenn der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht ausübt.
Die Unionsfraktion hatte bereits bei dem Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen gefordert. Durch den Vorschlag der Bundesregierung wird ein bislang bestehender Wettbewerbsnachteil gegenüber den Vereinigten Staaten und Japan abgebaut, die gleichfalls ein Fortbestehen der Lizenzverträge über geistige Eigentumsrechte nach einer Insolvenz kennen.
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