Allg. Zeitung Mainz: Kommentar zu Bundeswehr-Urteil
Geschrieben am 27-08-2007 |
Mainz (ots) - Die beste Gewähr für das Überleben eines Soldaten im Kampf ist seine Ausbildung. Das bedeutet jedoch keineswegs Härte um fast jeden Preis wie etwa bei der französischen Fremdenlegion oder bei Spezialeinheiten der Amerikaner, Engländer und Russen. Aber es bedeutet sehr wohl auch, dass den jungen Leuten neben dem reinen Kriegshandwerk auch nahegebracht werden muss, was ihnen blühen kann, wenn sie in Feindeshand fallen. Die Bundeswehr ist seit dem Niedergang des Ostblocks keine Truppe mehr zur reinen Landesverteidigung, sondern sie schickt ihre besten Verbände rund um die Welt auf friedenssichernde Missionen. Dort steht sie keineswegs immer regulären Verbänden gegenüber, sondern oft genug zu allem bereiten Aufständischen oder schlichtweg mordenden Söldnern. Wer da nicht bestens geschult ist, gefährdet sich selbst und unter Umständen die gesamte Mission. Rechtfertigen diese Anforderungen jede Härte gegenüber Rekruten? Erlauben künftige Gefährdungen Exzesse bis zur Körperverletzung? Das Landgericht Münster hat dies gestern in einem ersten Urteil glasklar verneint und deshalb einen Ausbilder zu einer weit höheren Strafe verurteilt als selbst die Staatsanwälte gefordert haben. Damit ziehen die Richter ein für allemal eine Grenze für das, was in dieser Republik erlaubt ist und vor allem, was nicht. Die Bundeswehrführung wird sich an diesem Urteil zu orientieren haben und die derzeit praktizierte Ausbildung auf den Prüfstand stellen müssen, ob es ihr nun passt oder nicht. Selbst wenn sie mit einem freiwillig Dienenden einen speziellen Vertrag schlösse, der solche Handlungen ausdrücklich vorsieht, so wäre dieses Abkommen immer anfechtbar, weil nach unserem Rechtsverständnis sittenwidrig. Die Bundeswehr ist Teil dieser Gesellschaft. Damit gelten für sie auch alle Normen und Gesetze. Daran hat jeder noch so harte Ausbilder stets zu denken.
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