Fromme: SED-Opferpension ist Gesetz - Anträge stellen
Geschrieben am 30-08-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Inkrafttretens des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR mit der Opferpension für politische Häftlinge erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Über mehrere Jahre sind CDU und CSU für die Schaffung einer Opferpension für die politischen Häftlinge in der SBZ/DDR eingetreten. Nach vielen Widerständen hat dieses wichtige Instrument zur Würdigung politisch oppositionellen Verhaltens gegen die SED-Diktatur nunmehr Gesetzeskraft erlangt.
Das Inkrafttreten des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes ist ein gutes Signal an viele Menschen in unserem Land, die auf eine Anerkennung ihres Aufbegehrens gegen das SED-Unrecht gehofft haben. Nach langen Verhandlungen war es der Union im Frühjahr dieses Jahres gelungen, mit dem Koalitionspartner von der SPD eine solche Regelung zu vereinbaren.
In Nachverhandlungen ist es dann gelungen, deutliche Verbesserungen der ursprünglichen Vereinbarung zu erzielen. So werden bei der mit der Opferpension verbundenen Bedürftigkeitsprüfung Rentenleistungen unberücksichtigt bleiben, die wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbarer Leistungen wie Versorgungsbezüge aus öffentlichen und berufsständischen Systemen, Betriebsrenten und Private Lebens- und Rentenversicherungen ausgereicht werden. Schätzungen zufolge werden rund 45.000 Menschen in unserem Lande in den Genuss einer Opferpension kommen können (vor den Verbesserungen wären es lediglich 16.000 gewesen).
Mit der verwaltungsrechtlichen Umsetzung der Opferpension sind die Bundesländer beauftragt. Diese bedienen sich dabei bereits bestehender Verwaltungsstrukturen, an die sich die Antragsteller ab sofort wenden können. So erfolgt die Bearbeitung der Anträge in Bayern beispielsweise über die Ausgleichsämter der sieben Regierungsbezirke, in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig, in Brandenburg die Landgerichte in Verbindung mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachen die jeweiligen Justizministerien, in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt und in Thüringen das Landesamt für Soziales und Familie.
Nähere Informationen können auch über die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn eingeholt werden. Alle Berechtigten sind nunmehr aufgefordert, Anträge zu stellen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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