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Fromme: SED-Opferpension ist Gesetz - Anträge stellen

Geschrieben am 30-08-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des Inkrafttretens des Dritten Gesetzes
zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die
Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR mit der
Opferpension für politische Häftlinge erklärt der Vorsitzende der
Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Über mehrere Jahre sind CDU und CSU für die Schaffung einer
Opferpension für die politischen Häftlinge in der SBZ/DDR
eingetreten. Nach vielen Widerständen hat dieses wichtige Instrument
zur Würdigung politisch oppositionellen Verhaltens gegen die
SED-Diktatur nunmehr Gesetzeskraft erlangt.

Das Inkrafttreten des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes ist ein
gutes Signal an viele Menschen in unserem Land, die auf eine
Anerkennung ihres Aufbegehrens gegen das SED-Unrecht gehofft haben.
Nach langen Verhandlungen war es der Union im Frühjahr dieses Jahres
gelungen, mit dem Koalitionspartner von der SPD eine solche Regelung
zu vereinbaren.

In Nachverhandlungen ist es dann gelungen, deutliche
Verbesserungen der ursprünglichen Vereinbarung zu erzielen. So werden
bei der mit der Opferpension verbundenen Bedürftigkeitsprüfung
Rentenleistungen unberücksichtigt bleiben, die wegen Alters,
verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit
sowie wegen Todes oder vergleichbarer Leistungen wie
Versorgungsbezüge aus öffentlichen und berufsständischen Systemen,
Betriebsrenten und Private Lebens- und Rentenversicherungen
ausgereicht werden.
Schätzungen zufolge werden rund 45.000 Menschen in unserem Lande in
den Genuss einer Opferpension kommen können (vor den Verbesserungen
wären es lediglich 16.000 gewesen).

Mit der verwaltungsrechtlichen Umsetzung der Opferpension sind die
Bundesländer beauftragt. Diese bedienen sich dabei bereits
bestehender Verwaltungsstrukturen, an die sich die Antragsteller ab
sofort wenden können. So erfolgt die Bearbeitung der Anträge in
Bayern beispielsweise über die Ausgleichsämter der sieben
Regierungsbezirke, in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und
Soziales zuständig, in Brandenburg die Landgerichte in Verbindung mit
dem Landesamt für Soziales und Versorgung, in Mecklenburg-Vorpommern
und Sachen die jeweiligen Justizministerien, in Sachsen-Anhalt das
Landesverwaltungsamt und in Thüringen das Landesamt für Soziales und
Familie.

Nähere Informationen können auch über die Stiftung für ehemalige
politische Häftlinge in Bonn eingeholt werden. Alle Berechtigten sind
nunmehr aufgefordert, Anträge zu stellen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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